Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Flåsjön mfl. (650 kr/Stück)

ID: 802

Jahres-Lizenz / Flåsjöns FVOF

Ausgestellt von Flåsjöns FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: 650 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 16 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemeines Angeln

- Angelverbot in fließenden Gewässern vom 1. September bis 31. Oktober sowie 500 m vom Zu- und Abfluss der Flüsse Flåsjön und Trångvattnet entfernt. Kvarnån, 2 km südlich von Alanäset, ist das ganze Jahr über völlig ruhig.

- Sportfischen mit maximal 3 Handködern.

- Kostenloses Angeln für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der im Besitz eines gültigen Angelscheins (auf seine Quote) ist.

Die Mindestgröße für Forelle, Saibling und Äsche beträgt 25 cm und gilt für alle Gewässer!

Hechte über 70 cm müssen zurückgeholt werden, dies gilt im gesamten System und ist eine Empfehlung der Kreisverwaltung!

Das Angeln vom Boot aus ist nur in folgenden Gewässern erlaubt:

Gissmansvatten, Kalvan, Flåsjön, Lomtjärn, Trångvattnet, Ursvattnet, Gåxsjön, Svanavattnet, Lillhällvattnet

Trolling-Angeln

Maximale Anzahl an Ködern: 10 Stück

Netzfischen

Netzfischen bezieht sich auf die anderen Gewässer von Flåsjön nur zum Sportfischen. Ob Netzfischen in anderen Gewässern durchgeführt werden darf, wird von der jeweiligen Abteilung entschieden. Beim Netzfischen müssen Netzanhänger mit dem Namen und der Telefonnummer des Besitzers versehen sein.

Innerhalb eigener Grundstücke gilt: Angelberechtigte unbegrenzte Anzahl Netze, Dauerbewohner 10 Netze, Sporthüttenbesitzer 5 Netze

Abgesehen von eigenen Grundstücken gilt Folgendes: Inhaber von Angelrechten 10 Netze, kein Netzfischen für ständige Bewohner und Besitzer von Sporthütten

Netzverbot 500 m vom Ein- und Auslass der Flüsse ab 1. September bis zur Eisbildung.

Bei Verstößen gegen die Vereinsordnung kann eine sogenannte Kontrollgebühr in Höhe von 4.000 SEK fällig werden.

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