Angelscheine MÜSSEN vor Beginn des Angelns erworben werden.
Angelscheine sind auf Verlangen dem Fischereiinspektor vorzulegen.
Alle illegalen Fischereien werden ausnahmslos der Polizeibehörde zur Untersuchung gemeldet.
Alle Angelscheine sind persönlich und nicht übertragbar.
Zulässige Mindestmaße von Barsch 40cm, kleinere Fische müssen wieder ausgesetzt werden.
In allen unseren Forellenbächen ist das Angeln vom 1. September bis 1. Dezember verboten.
Angeln mit festem Fanggerät nur für Inhaber von Fischereirechten und Einwohner innerhalb des Fischereischutzgebietes.
Jegliches Krebsfischen ist verboten!