Der Betreiber der Fischerei:
Bedingungen für die Gewährung von Angelrechten im See
Die Öffentlichkeit hat das Recht, mit einem gültigen Angelschein mit der Ausrüstung zu angeln. Jeder, der im See angelt, muss einen Angelschein bzw. eine Fischereilizenz mit sich führen. Bei den zu verkaufenden Angellizenzen handelt es sich um Jahreslizenzen und Tageslizenzen.
Die Angelkarte gilt nur für das Angeln mit 2 Handgeräten und zwei Ködern pro Karte. Zu den Handwerkzeugen gehören eine Fliegenrute, eine Rollenrute, eine Spinnrute, eine Angelrute, eine Schleppleine, eine Pimpelrute. 10 Angelruten oder Eisangelruten.
Netzfischen und Krebsenfischen sind nicht inbegriffen.
Jugendliche unter 16 Jahren angeln kostenlos!
Das FVO des Sees Tenhultasjön ist eine Verwaltungsorganisation, in der die Eigentümer der Angelgewässer im See Tenhultasjön Mitglieder sind.