Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Stråken (90 kr/Stück)

ID: 1126

Tageskarte / Stråkens FVOF (Jönköpings län)

Ausgestellt von Stråkens FVOF (Jönköpings län) in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des aktuellen Tages (um 23:59)   
Preis: 90 kr (SEK, inkl. 25% MwSt.)
Wählen Sie ein Startdatum:

 (Das heutige Datum: 16 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Strasse und Hausnummer:
PLZ:
Stadt:
Land:
Email
SMS Nachricht?
 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Regeln

  • Für das Fischen im Gebiet ist ein gültiger Angelschein erforderlich.
  • Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren benötigen keinen Fischereischein. Organisierte Gruppen und Angelwettbewerbe, wenden Sie sich an den Vorstand.
  • Der Angelschein berechtigt Sie zum Angeln im See Stråken und im Fluss Tidan bis zum Kanuzentrum von Kyrkekvam. Angeln in fließenden Gewässern nicht erlaubt.
  • Beim Angeln ist ein Fischereischein mitzuführen und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzuzeigen.
  • Neben den allgemeinen Regelungen gelten folgende Einschränkungen:
    • Forelle : Mindestgröße 50 cm. Forelle geschützt 1/10 - 31/1.
    • Hecht : Mindestgröße 50 cm. Hechte mit einer Länge von mehr als 90 cm und weniger als 50 cm müssen unabhängig davon, ob sie beschädigt sind, zurückgesetzt werden.
  • Für das Winterfischen gilt ein Maximum von 10 Angelruten oder 10 Angelruten. (Für die Freigabe von Rotaugenhütten wenden Sie sich an Michael Bergström (070-564 54 65). Für Rotaugenhütten und Angeln gelten eine Jahreskarte und eine zusätzliche Eigentümerkarte. Zwei Rotaugenhütten pro Karte sind inbegriffen.
  • Unsere Familienkarte gilt für maximal zwei (2) Erwachsene mit eigenen Kindern. Maximal drei (3) eigene Kinder pro Familienkarte. Als Kind gilt auch eine Person, die das 17. Lebensjahr vollendet hat. Familienkarten gelten nur für im Haushalt lebende Familienmitglieder und für die Unterbringung an derselben Wohnadresse. Eine Familie besteht aus zusammenlebenden Eheleuten oder zusammenlebenden Paaren oder zusammenlebenden Personen, die ihre Beziehung angemeldet haben, und aus ihren Kindern, jeweils eines Elternteils zusammen mit ihren Kindern. Zur Familie zählen auch verheiratete und zusammenlebende Paare ohne Kinder sowie Personen, die ihre Beziehung angemeldet haben und keine Kinder haben.
 Ihr Warenkorb ist leer.