Angelregeln
Jegliches Angeln ist vor Ausstellung eines gültigen Angelscheins verboten ! 180 SEK!
Jeder Angelscheininhaber ist berechtigt, mit einer (1) Rute der folgenden Angelgeräte zu fischen: Spin, Rolle, Fliege oder Metspö.
Es darf nur eine (1) Rute auf die Pier mitgenommen werden! Der Angelschein ist personengebunden!
Maximal drei (3) Fisch-/Angellizenzen. Kinder zwischen 8 und 12 Jahren fischen mit einer Erziehungsberechtigtenkarte. Jeder Angelscheininhaber muss sich in der Nähe seiner Angelrute aufhalten . Wenn die Quote von drei (3) Fischen zusammen erreicht ist, muss der Fischfang sofort eingestellt werden!
Das Angeln darf nicht vom Boot oder einem ähnlichen Schwimmgerät aus erfolgen!
Es ist nicht erlaubt, Fische zu überschwemmen!
Auf Verlangen eines Vorgesetzten oder einer anderen befugten Person muss am Angelplatz ein Angelschein vorgelegt werden. Name und Datum müssen deutlich auf der Angelkarte erscheinen!
Die Verwendung von unerlaubter Ausrüstung oder die Überschreitung der Fangbestimmungen wird als illegaler Fischfang interpretiert. Der Vorgesetzte kann die Ausrüstung zur >>Beschlagnahme<< beschlagnahmen und führt auch zu einem Ausschluss vom Fischfang in Grundsjön!
Passen Sie auf die Natur auf, nutzen Sie die Mülltonnen und Grillplätze! Durch Zuschüsse und Werbung werden eventuelle Änderungen der bestehenden Regelungen bekannt gegeben.
HINWEIS: Verstöße gegen die Fischereivorschriften werden von den Gerichten geahndet. Das Gebiet wird von einem Fischereiinspektor überwacht.