Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Floda-Björbo (550 kr/Stück)

ID: 1315

Jahres-Lizenz / Floda-Björbo FVOF

Ausgestellt von Floda-Björbo FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 550 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-24 03:45)
 (Das heutige Datum: 24 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Regeln für 24-Stunden-Angelscheine im Fischereimanagementgebiet Floda-Björbo

Durch Björbo und Dala-Floda fließen in einer Entfernung von nur 15 km nicht weniger als sechs Stromschnellen: Käringforsen, Fänforsen, Hagelängsforsen, Skålforsen, Forsgärdsforsen und Hagforsen.
Die Buchungsbestätigung gilt als Angelschein innerhalb des Fischereiverwaltungsgebiets von Floda-Björbo gemäß den örtlichen Vorschriften. Der Angelschein ist beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen einem Polizeibeamten oder Fischereiinspektor vorzuzeigen.

Regeln für touristische Angelscheine

  1. Gegen Bezahlung eines Angelscheins darf in allen Gewässern der Gemeinde Floda gefischt werden, mit Ausnahme von Basttjärn im Trolldalen, Östra Glasögontjärnen und Byrtjärnarna.
  2. Kinder unter 18 Jahren angeln kostenlos in öffentlichen Gewässern in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, wenn dieser einen Angelschein besitzt.
  3. Das Angeln darf nur mit folgender Ausrüstung durchgeführt werden:
    Spinn-, Reeling-, Fliegen-, Angel- oder Zuhälterruten und Jigs (keine Stromschnellen).
    Mjärde darf nicht in edlen Angelgewässern oder Stromschnellen eingesetzt werden.
  4. Angeln ist in allen Seen und Teichen möglich (außer Byrttjärnarna, Östra Glasögontjärn und Gystjärn). Maximal 15 Angelruten pro Karte, minimale Angelhakengröße 10 cm.
  5. Jeglicher Fischfang mit festem Fanggerät auf wertvolle Fische ist verboten.
  6. Sämtliches Krebsfischen ist verboten .
  7. In Östra Glasögontjärn ist nur Fliegenrutenfischen erlaubt.
  8. Jegliches Angeln von Booten und Schwimmern aus ist in edlen Angelgewässern verboten.
    Ausnahmen: Närsen, Älven, Gryssen, Långsjön und Olsen sowie Flosjön.
  9. Verbot des Treibfischens mit der Flasche (Bolzen) o.ä. in allen edlen Angelgewässern.
  10. An allen Edelangelgewässern gilt: Das Angeln darf nur mit 1 Handrute pro Person durchgeführt werden. Pro Karte und Tag dürfen maximal 2 Edelfische gefangen werden. Mindestgröße für Forellen 35 cm. Gilt auch für Bäche und andere kleinere Gewässer, in denen geangelt werden darf (ausgenommen Stromschnellen, siehe unten).
  11. Edles Angeln in allen Stromschnellen:
    a) Nur eine Handrute pro Person und Karte
    b) Es dürfen nur Äschen und Forellen zwischen 35 und 45 cm gehalten werden, alle anderen müssen unabhängig vom Zustand freigelassen werden und es dürfen nur eine Forelle und eine Äsche pro Angelschein und Tag gehalten werden.
  12. Das Angeln auf Zackenbarsche ist vom 1. Mai bis 1. Juni verboten spielen.
    Forellenangeln ist in fließenden Gewässern verboten 15. September bis 1. November Werden bei der Äschenführung in der Zeit vom 15. September bis 1. November Forellen in fließenden Gewässern gefangen, müssen diese unabhängig von Zustand und Größe immer wieder ausgesetzt werden
  13. Regeln für das Angeln in Kärringforsen – Sonderregeln – Öko-Angeln: (Diese Regeln gelten sowohl für Touristenkarten als auch für lokale Karten)
    a) Ökologischer Fischfang, sogenanntes Catch and Release.
    b) Angeln mit Fliegenrute, Angelrute, Spinnrute erlaubt. Es dürfen Fliegen und Lebendköder verwendet werden. Der Haken muss ohne Widerhaken sein.
    c) Alle gefangenen Fische müssen zurückgegeben werden, unabhängig vom Zustand der Fische. Schwer verletzte Fische müssen eingeschläfert und in die Stromschnellen zurückgebracht werden. (Es dürfen keine Fische gehalten werden.)
  14. Am Rastplatz Fänforsen ist das Angeln 100 m flussabwärts verboten.
  15. Regeln für Flosjön : Alle Forellen zwischen 50 und 100 cm müssen unabhängig vom Zustand freigelassen werden, da es sich um unschätzbare Zuchtfische handelt.
  16. Trolling-Regeln - Trolling verboten, ab 15.06.2021 darf nur noch eine Rute pro Person verwendet werden, die Trolling-Karte wird hiermit ausgestellt.
  17. Hechtangeln Hechte unter 90 cm Länge dürfen gefangen werden. Gilt für alle Gewässer mit Ausnahme des Älven, wo Hechte über 90 cm Länge gefangen werden dürfen.

Jeder Verstoß gegen die Fischereivorschriften wird geahndet. Der Angelschein muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen einem Fischereiaufsichtsbeamten vorgelegt werden. Die Betreuung erfolgt fortlaufend. Gemäß dem Beschluss der Jahresversammlung und dem Gesetz über Fischereischutzgebiete §31 hat das Fischereischutzgebiet das Recht, für illegalen Fischfang eine Gebühr von 400 SEK zu erheben.

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