Allgemeine Regeln:
Zum Schutz des Hummelns feinen Hechtbestandes und des neu implantierten Zanders gelten beim Sportfischen in Hummeln folgende Regeln:
- Das Angeln in Hummeln wird nur als Sportfischerei für Kurzlockerer betrieben, wo nur Handgeräte erlaubt sind
-Keine feststehenden Werkzeuge sind erlaubt
-Beim Trolling dürfen von jedem Kartenlöser nur zwei Werkzeuge verwendet werden.
-Hechte über 1 Meter müssen unbedingt wieder freigegeben werden.
- Zander unter 60 cm müssen unbedingt wieder freigelassen werden.
Das Angeln auf Krebse ist nicht im Angelschein enthalten.
-Jugendliche unter 15 Jahren fischen kostenlos.
-Fischen Sie nicht mehr Fisch, als Sie verbrauchen.Das Fischen für den finanziellen Gewinn (Verkauf) ist strengstens verboten.
- Respektieren Sie die vom Kreisverwaltungsrat ernannten Fischereiinspektoren.
-Im Übrigen gilt das Fischereigesetz.
-Angelberechtigte haben eine Erlaubnis zum Fischen mit Netzen und Krebskäfigen nach besonderen Vorschriften.
- Der Bereich Fischereierhaltung erhebt bei Verstößen gegen geltende Vorschriften eine Kontrollgebühr (§ 31-39 in LOFO).