Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Hövern, Lången, Hemsjön (650 kr/Stück)

 OBS! Våra fiskekort har giltighet från och med 1 april till och med 31 mars påföljande år!
Fiskekorten för det nya året släpps tidigast en vecka innan 1 april varje år!
 Die Jahreskarte ist vom 1. April bis 31. März gültig.

Der Verkauf der Karten für die nächste Periode erfolgt frühestens eine Woche vor dem 1. April eines jeden Jahres.



 Angelverbot vom 5.8. bis 6.9
ID: 1864

Jahres-Lizenz / Hövern-Långens FVOF

Ausgestellt von Hövern-Långens FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig 1/ April 00:00 zu 31/ März 23:59   
Preis: 650 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 1 Apr 2024, 00:00

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

1. Der Angelschein muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen eines Fischereiaufsehers oder eines anderen Angelscheininhabers vorgelegt werden.
2. Der Fischfang darf nur für den eigenen Haushalt und nicht zum Verkauf betrieben werden.
3. Zulässige Fangmethoden sind Werfen, Spinnfischen, Angeln und Zuhälterfischen.
4. Trolling ist verboten.
5. Pro Person und Tag dürfen maximal 2 Zander gefangen werden. Mindestgröße des Gös 40 cm.
6. Das Angeln darf nicht näher als 50 Meter von gesichteten Fanggeräten entfernt erfolgen.
7. Das Angeln von Flusskrebsen ist verboten.
8. Angelverbot vom 5.8. bis 6.9.
9. Der Angelschein gilt für den Inhaber des Angelscheins zusammen mit seinem Ehepartner und seinen Kindern unter 18 Jahren.
10. Die Karte ist personenbezogen und nicht übertragbar. Ein Missbrauch in dieser oder anderer Hinsicht hat den Entzug der Karte zur Folge und der Betroffene riskiert, dass ihm der Erwerb eines neuen Angelscheins verwehrt wird.
11. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß der Fischereiordnung des Landkreises.
12. Der Jahreskarteninhaber hat das Recht, einen vorübergehenden Angelgast mitzubringen.

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