Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Magsjön, Östersjön, Västersjön samt del av Kolbäcksån (100 kr/Stück)

 Varje fiskare ska kunna uppvisa giltig legitimation och fiskekort. Det är varje fiskares eget ansvar att vid iFiske-kort kunna visa upp giltigt fiskekort trots dålig mobiltäckning/urladdade mobilbatterier, detta görs enklast genom att ha med sig en pappersutskrift av fiskekortet.
ID: 1882

3-Tages-Angelkarte / Surahammar FVOF

Ausgestellt von Surahammar FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 3 Tagen   
Preis: 100 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 18 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Fischereivorschriften SFVOF – Fischereigebietsverband Surahammar .


-Diese Karte berechtigt Sie NICHT zum Angeln auf dem Sonderabschnitt Dammluckor/Bruks-Kraftstation bis hinunter nach Minneslunden in der ersten Woche, wenn Sie Frühlings-/Herbst-Edelfische wie Forelle/Regenbogen fangen. Hierfür ist eine reguläre Jahreskarte erforderlich!

-Diese Karte berechtigt Sie NICHT zum Eisfischen mit mehreren Angelruten/Eisangeln oder zum Einsatz von Jigs

1. Die Karte

-Es ist nur ein (1) Angelschein pro Person möglich.

-Der Angelschein ist persönlich und muss auf Verlangen zusammen mit einem gültigen Ausweis einem Vorgesetzten oder der Polizei vorgelegt werden. Der Angelschein ist nur gültig, wenn Sie Ihre Identität nachweisen können.

- Es ist die Pflicht eines jeden Fischers, die Gesetze, Verfassungen, örtlichen Vorschriften und Regeln zu kennen.

3-Tageskarte - 72 Stunden gültig

-Karteninhaber haben das Recht, mit nur einer (1) Rute/Stangen zu fischen.

- Zum Ködern von Fischen dürfen Ködernetze und Gussnetze verwendet werden.

-Kinder/Jugendliche, die selbst eine Rute mitbringen (auswerfen/einrollen) dürfen bis zum 1. Januar des Jahres, in dem sie 15 Jahre alt werden, kostenlos angeln – dies gilt jedoch nicht für das Schleppangeln – hierfür ist ein gesonderter Angelschein erforderlich.

2. Angelgebiet

-Teil des Kolbäcksån von der Längsmittellinie unter Hedvallsbron im Norden (Straße 668) bis zur Gemeindegrenze von Surahammar im Süden, einschließlich des Sees Magsjön, der Ostsee und Västersjön.
-Beim Goldfischbesatz im Frühling und Herbst gelten besondere Gebiete/Regeln, siehe Website www.surafvof.com.

3. Die Verbote
-Diese Karte berechtigt nicht zum Eisfischen mit mehreren Angelruten/Eisangeln oder zum Einsatz von Jigs.
-Diese Karte berechtigt Sie nicht zum Angeln auf dem Sonderabschnitt Dammluckor/Bruks-Kraftstation bis hinunter nach Minneslunden in der ersten Woche , wenn Sie Frühlings-/Herbst-Edelfische wie Forelle/Regenbogen fangen. Hierfür ist eine reguläre Jahreskarte erforderlich!

- Netze dürfen nicht verwendet werden.

-Das gleichzeitige Angeln mit mehr als einer (1) Rute ist nicht gestattet.

-Das Angeln mit laufendem Benzin- oder Dieselmotor ist nicht gestattet.
-Powerbait und ähnliche Produkte sind nicht gestattet.

- Angelhaken, Hechtscheren, lange Leinen und Ähnliches sind nicht gestattet.

-Boote/Schwimmgeräte sind von den Schleusentoren am Bruksmuseet bis zur Mündung vor dem Kraftwerksbach verboten. Karte und rote Markierungen finden Sie auf der Website www.surafvof.com.

4. Maßnahmen und Frieden

-Mindest- und Höchstmaße (Fangfenster) für Hecht und Hecht: 45-70 cm.

- Fangquote (Fanglimit) für Äschen, Forellen und Regenbogenforellen: max. 2 pro Tag.

-Geschützte Fischarten: Rapfen und Aal, verbesserter Schutz das ganze Jahr über.

Geschützte Fische bzw. Zander und Hechte außerhalb des Fangfensters müssen unabhängig vom Zustand unbedingt schnell wieder freigelassen werden.

Um den Fisch vermessen zu können, muss ein Messgerät mitgebracht werden.


5. Regelverstöße
-Die eigenen Aufsichtsbehörden des Fischereimanagementgebiets überprüfen die Angellizenzen und stellen sicher, dass unsere Angelregeln eingehalten werden.
- Bei Gesetzesverstößen und fehlendem Angelschein kann eine Beschlagnahme und polizeiliche Anzeige erfolgen.

- Bei Verstößen gegen die Vereinsordnung kann es zum Entzug des Angelscheins und der Kontrollgebühr kommen. Die Höhe der Gebühr beträgt 1.000 SEK pro Verstoß. Im Falle von Phishing beträgt die Gebühr 4.000 SEK.

- Bei wiederholten Verstößen kann ein Verbot der Fischerei für das Fischereischutzgebiet erfolgen.

Beispiele für Verstöße gegen die Regeln des Fischereiverbandes:

Angeln mit zwei Ruten gleichzeitig sowie mit Powerbait: Kontrollgebühr für 1 zusätzliche Rute 1.000 SEK + verwendeter Powerbait 1.000 SEK, Gesamtkontrollgebühr 2.000 SEK.

2 Edelfische über der Höchstquote – jeder Fisch wird als Verstoß gewertet, d. h. eine Inspektionsgebühr von 1.000 SEK + 1.000 SEK ergibt eine Gesamtkontrollgebühr von 2.000 SEK.

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