1. Touristenfischereilizenzen gelten in allen Gewässern, außer in Dammen Lindesnäs, wo spezielle Lizenzen erforderlich sind.
2. Das Angeln kann mit einer Spinn-, Rollen-, Fliegen-, Pickel- oder Angelrute und einem mit einem Namensschild gekennzeichneten Köder durchgeführt werden. Mjärde darf nicht in kostbaren Fischgewässern verwendet werden. Ein Boot oder Schwimmen darf auch nicht in kostbaren Fischgewässern verwendet werden, außer in Bredmylsen und Gussjön, wo Boote und Schwimmen verwendet werden dürfen. Schwimmen darf auch in Hafskinbergstjärnen verwendet werden.
3. Angeln / Eisfischen ist in allen Gewässern außer den edlen Fischgewässern erlaubt. Es dürfen 15 Angelruten verwendet werden.
4. Alle Krebse sind verboten.
5. Alle Phishing ist verboten.
Mindestgröße für Äsche 35 cm, Forelle 35 cm bis 65 cm in allen Gewässern.
7. Schutzzeiten in fließendem Wasser: Äsche 1/5 bis 31/5. Forelle 1/9 bis 31/12.
8. Edle Fischgewässer: Nur mit einer Handrute pro Person fischen. Pro Karte und Tag dürfen maximal 3 edle Fische gefangen werden.
9.Kinder unter 15 Jahren fischen in Anwesenheit des Erziehungsberechtigten auf der Karte des Erziehungsberechtigten, außer in Dammen, wo sich Kinder unter 10 Jahren bewerben.
10. Zusätzlich zu diesen Regeln müssen die Regeln für automatisches Kurzstreckenwasser sowie die Mittel für andere Gewässer befolgt werden.
11. Alle Fischereien in Bradmylsen, Ärten, Gussjön und Abborrtjärn (Närsen) vom 15. Oktober bis 31. Dezember verboten.
12. Alle Hechte über 90 cm werden in allen Gewässern C & R zurückgegeben.