Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Torrhedstjärn, Norrläxen, Hamrångefjärden, Storsjö-Viksjö, Hamrångeån (500 kr/Stück)

 Die Karte kann nur von Inhabern einer jährlichen Angellizenz für das Fischereimanagementgebiet eingelöst werden und berechtigt zum Angeln mit einer der Fanggeräteoptionen A, B, C oder D wie folgt:
Die Karte gilt für das gesamte FISCHEREI-MANAGEMENTGEBIET mit Ausnahme von SÖRSUNDET, TORRHEDSTJÄRN, NORRLÄXEN und BÄKKAR und År. Für Dammsjön und HAMRÅNGEFJÄRDEN ist das Netzfischen das ganze Jahr über verboten.
A. Vier Netze mit einer Gesamtlänge von maximal 120 Metern und einer maximalen Höhe von 1,8 Metern.
B. Vier Russen mit einem Eingang von höchstens 1,2 Metern.
C. Langleine mit maximal 150 Haken.
D. Vier Yards, die 1,2 Meter nicht überschreiten.
 Mit Ausnahme von TORRHEDSTJÄRN und NORRLÄXEN.
ID: 2173

Årskort Komplettering / Hamrånge FVOF

Ausgestellt von Hamrånge FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 500 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-18 06:15)
 (Das heutige Datum: 18 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

FISCHEREIPLAN 2024 FÜR DIE HAMRÅNG FISHERIES CONSERVATION ASSOCIATION, ANGENOMMEN AUF DER ORDENTLICHEN JAHRESVERSAMMLUNG 2020. Die HAMRÅNGE FISHERIES CONSERVATION ASSOCIATION im Kreis Gävleborg ist eine Vereinigung von Fischereirechtsinhabern und Fischereirechtsinhabern mit Fischereirechten in der Gemeinde Hamrånge mit Ausnahme von Axmarby und Axmarbruk. Der Zweck des Fischereischutzgebiets besteht darin, die Fischerei innerhalb des Gebiets zu fördern und Sportfischerei und Freizeitfischerei zu ermöglichen. durch den Verkauf von Angellizenzen an die Öffentlichkeit gemäß den angegebenen Angellizenzen. Es ist anzustreben, dass die Fischereischutzmaßnahmen zumindest im gleichen Kostenrahmen wie im vorangegangenen Geschäftsjahr durchgeführt werden. Um den bestmöglichen Fangertrag beim Angeln zu erzielen. Um jegliche illegale und illegale Fischerei in der Region zu bestrafen. Verfolgung der gemeinsamen Wünsche der Miteigentümer in Bezug auf Compliance, Fürsorge, Verwaltung und andere für das gesamte Gebiet gemeinsame Dinge. Auf der Jahreshauptversammlung 2024 zu entscheiden und zu beschließen, teils über die Krebsfischerei, teils über die professionelle Fischerei im Meer im Revier. Dass jeder Angelsportler im Besitz einer Angellizenz oder einer Anteilseignerbescheinigung gemäß den geltenden Vorschriften für den angegebenen Zweck sein muss. Festlegung des Fangplans für 2024 auf der Fischereitagung 2023. VORSCHRIFTEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG DER FISCHEREI. 1. JÄHRLICHE FISCHERLIZENZ: 500 SEK, gültig für das Kalenderjahr für Gewässer im gesamten Fischereidienstgebiet mit Ausnahme von TORRHEDSTJÄRN und NORRLÄXEN. Die Karte berechtigt zum Hakenfischen mit zwei Handwerkzeugen + 15 Stück. Angeldon. 2. TAGESANGELIZENZ: 100 SEK, gültig für 24 Stunden ab der Uhrzeit für das gesamte Gebiet des Fischereiministeriums mit Ausnahme von TORRHEDSTJÄRN und NORRLÄXEN. Die Karte berechtigt zum Hakenfischen mit zwei Handwerkzeugen + 15 Stück. Angeldon. 3. TAGESANGELIZENZ: 100 SEK, gültig für 24 Stunden ab der Tageszeit für TORRHEDSTJÄRN oder NORRLÄXEN. Die Karte berechtigt Sie nur zum Angeln mit Handgerät, NUR für NORRLÄXEN-FLIEGENRUTE und zum EISANGELN mit Handgerät. Bei Preiserhöhungen für Brutfische kann es im Laufe des Kalenderjahres zu einer Erhöhung des Ticketpreises kommen. 4. ERGÄNZUNGSKARTE: SEK 500, gültig für das Kalenderjahr für Wasser im gesamten FISCHEREIGEBIET mit Ausnahme von SÖRSUNDET, TORRHEDSTJÄRN, NORRLÄXEN und BÄKKAR und Flüssen. Für HAMRÅNGEFJÄRDEN und DAMMSJÖN ist das Netzfischen ganzjährig verboten. Die Karte kann nur von Inhabern einer jährlichen Angellizenz für das Fischereimanagementgebiet eingelöst werden und berechtigt zum Angeln mit einer der Fanggeräteoptionen A, B, C oder D wie folgt: A. Vier Netze mit einer maximalen Gesamtlänge von 120 Meter, maximale Höhe 1,8 Meter. B. Vier Russen mit einem Eingang von höchstens 1,2 Metern. C. Langleine mit maximal 150 Haken. D. Vier Yards, die 1,2 Meter nicht überschreiten. ANTEILSEIGENTÜMER-ZERTIFIKAT: 60 SEK, gültig für das Kalenderjahr für Wasser im gesamten Fischereimanagementgebiet, unter Ausschluss anderer Bestimmungen. Inhaber von Anteilsscheinen sind berechtigt, gemäß den Alternativen 1 – 5 zu fischen. Darüber hinaus können Inhaber von Anteilsscheinen beim Vorstand die Erlaubnis zum Fischfang auf andere Weise im Gebiet beantragen. Eigentumsbescheinigungen werden vom Vorstand ausgestellt.

Das KRABBENFISCHEN innerhalb des Gebiets wird mit bestimmten Ausnahmen von der jeweiligen Schicht und den einzelnen Heimbewohnern verwaltet. SONSTIGE BESTIMMUNGEN FÜR INHABER VON FANGSCHREIBEN/TEILEIGENTÜMERSCHEIN. Alle Angelscheine gelten für eine Familie, d. h. Ehemann und Ehefrau oder gleichgestellte Personen, die an derselben Adresse wohnen, sowie Kinder bis 17 Jahre. Auf oder in der Nähe von landwirtschaftlichen Flächen oder Ferienhäusern ist das Angeln nicht gestattet. Der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze beträgt 10 Meter. Für NORRLÄXEN gilt nur das Angeln mit einer Fliegenrute vom Land aus und das Eisfischen mit einem Handgerät. l TORRHEDSTJERN darf vom Land und vom Eis aus nur mit folgenden Handgeräten fischen: Rollenrute, Spinnrute, Fliegenrute, Angelrute oder Pimpelrute. l Ganzjähriges Angelverbot am MARSJÖN-SEE. Innerhalb des gesamten Fischereimanagementgebiets dürfen maximal 3 Stück vorhanden sein. Beim Sportfischen werden pro 24-Stunden-Zeitraum Lachsfische gefangen. Im gesamten Fischereimanagementgebiet gilt ein sogenanntes Latmete-Verbot und ein Hechtscherenverbot. Verbot des Fischens in fließenden Gewässern vom 1. September bis 31. Dezember. Mindestgröße im Revier: Lachsforelle 35 cm. Äsche 35 cm. Fangfenster für Hecht 45 – 65 cm – Hecht 40 – 75 cm – Barsch 25 – 35 cm. Maximal 3 Gösar pro Tag und Karte. Keine Karteneinlösung.

Jegliches Angeln mit Ausnahme des Krebsfischens ist ab dem Damm 25 Meter flussaufwärts bis 50 Meter flussabwärts sowie auf allen Brücken verboten. Verbot des Jerk-Angelns in allen Gewässern. Freigelegte Fanggeräte müssen mit Namen und Telefonnummer oder mit Namen und Adresse gekennzeichnet werden, sodass eindeutig erkennbar ist, wer der Benutzer des Geräts ist. Beim Angeln dürfen nur lebende Köder aus demselben Gewässer verwendet werden, um die Ausbreitung von Fischereikrankheiten und unerwünschten Arten zu verhindern. Jegliches Krebsfischen ist bis auf Weiteres verboten. Fischereifachkräfte innerhalb des Fischereimanagementgebiets sind verpflichtet, sich bei Anfragen oder Inspektionen mit einer Angellizenz/Aktionärsbescheinigung auszuweisen. Werden im Gewässer des Gebietes Geräte gefunden, die nicht den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen, werden diese beschlagnahmt. Inhaber von Fischereilizenzen/Anteilsscheinen sind verpflichtet, sich gut zu informieren und diese zu befolgen Änderungen im angegebenen Angelplan. Angelplan wird auf Anfrage vom Vorstand zur Verfügung gestellt. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften beim Angeln kann ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden, wobei das Recht auf Besitz einer Angellizenz und eines Anteilsbesitzzertifikats am 21. März 2024 in Hamrånge entzogen wird

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