Zum Angeln darf Handgerät verwendet werden. Spinn-, Reeling-, Fliegen-, Pimpel- und Angelruten zählen zu den Handwerkzeugen.
Die Mindestgröße für Zander beträgt 40 cm. Aale dürfen nicht gefischt werden.
Das Fischen mit festem Fanggerät wie Keschern, Keschern, Netzen usw. ist nur den Inhabern von Fischereirechten gestattet. Es ist jedoch nicht näher als 200 m vom Ein- und Auslauf des Kärnsjön erlaubt.
Um die Fische in unserem Seensystem zu schützen, haben wir uns entschieden zu beschränken auf: Maximal zwei Ruten pro Person oder maximal drei Ruten pro Boot.