Anwendbare Angelregeln
BESTIMMUNGEN FÜR DIE FISCHEREI IN BERGVATTENSJÖN
Hintergrund
Die lokale Fischerei in Bergvattensjön wird von der Gemeinde Dorotea verwaltet. Im Bergvattensjön werden regelmäßig Salmonidenfische, hauptsächlich Saiblinge, Regenbogenforellen und Forellen ausgesetzt.
Angelregeln für Bergvattensjön:
Es dürfen nur 3 Salmonidenfische (Regenbogenforelle, Saibling, Forelle) getötet werden / Angelschein (Tag). Jahreskarteninhaber erhalten nur das Recht, 3 lachsähnliche Fische pro Tag zu töten. Mindestmaße 30 cm. Andere Fischarten dürfen ohne Einschränkungen gefangen werden.
Es ist nur das Angeln mit einer Angel-, Wurf-, Spinn-, Zuhälter- oder Fliegenrute erlaubt. Pro Fischer darf nur eine Rute verwendet werden und muss von Hand gefischt werden (Rute darf nicht mit Köder draußen an Land oder Eis gelassen werden).
3. Angeln vom Boot, Floß usw. ist verboten. Das Angeln vom Schwimmen ist erlaubt.
4. Der Angelschein gilt auch für Kinder des Inhabers unter 15 Jahren, die in ihrer Begleitung angeln. Es dürfen jedoch maximal 4 Salmoniden pro Karte getötet werden.
5. Die Fischreinigung darf nicht im oder neben dem See gelassen werden. Es besteht die Gefahr, dass Parasiten auf lebende Fische übertragen werden, wenn dies nicht gehandhabt wird.
6. Kinder und Jugendliche (Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren), die (schriftlich) in der Gemeinde Dorotea wohnen, können während der Sommerferien einen kostenlosen Angelschein erhalten, sofern die Gemeinde jährlich 400 kostenlose Lizenzen sponsert. Andernfalls muss der Angelschein eingelöst werden.
7. Schule und Kinderbetreuung können im See nach Benachrichtigung des Fischereileiters der Gemeinde kostenlos angeln. Ein Bericht über die Fangergebnisse wird dem Fischereimanager der Gemeinde vorgelegt.
Gruppengenehmigungen für Firmen und Organisationen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, mindestens 15 Personen werden beim Fischereimanager der Gemeinde beantragt.
9. Die Genehmigung für den jährlichen Winterwettbewerb der Lions wird beim städtischen Fischereimanager eingeholt.
10. Der Fischereimanager kann Regeln im Zusammenhang mit der Aussetzung von Fischen beschließen.
11. Angelscheininhaber dürfen 5 Angelruten oder 5 Angelruten/Tag mit einem Angelhaken oder 3 Haken und toten Köderfischen zum Hechtfang ansetzen. Hechtscheren sind verboten. Klärhaken dürfen nur mit toten Köderfischen und sonst nichts wie Wurm, Powerbaite, Maden etc. beködert werden. Gefischt werden darf nur während der Frostperiode.
12. Der Fischereimanager oder der stellvertretende Fischereimanager kann Regeln für die Dezimierungsfischerei festlegen.