Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Finjasjön (100 kr/Stück)

ID: 2417

Dagskort 2 spö / Finjasjöns FVF

Ausgestellt von Finjasjöns FVF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des aktuellen Tages (um 23:59)   
Preis: 100 kr (SEK, inkl. MwSt)
Wählen Sie ein Startdatum:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Strasse und Hausnummer:
PLZ:
Stadt:
Land:
Email
SMS Nachricht?
 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelschein

Der Angelschein berechtigt zum Sportfischen mit maximal 2 Handwerkzeugen in Form einer Rute, beispielsweise Angelrute, Spinnrute, Rollenrute, Fliegenrute und Zuhälterrute. Das Angeln mit Fanggeräten wie Fischernetzen, Keschern, Käfigen und anderen mobilen oder festen Angelgeräten ist verboten. Der Einsatz sogenannter Live-Sender im Zusammenhang mit der Fischerei ist verboten.

Der Angelschein ist personengebunden und darf nicht übertragen oder verliehen werden.

Der Angelschein muss beim Angeln mitgenommen werden und auf Verlangen des Fischereiaufsichtsbeamten zusammen mit einem gültigen Ausweis und dem gefangenen Fisch vorgelegt werden. Der Fischereiaufseher hat das Recht, Zugang zu geschlossenen oder verschlossenen Bereichen auf Booten zu verlangen, die zum Angeln genutzt werden.

Wer seine Berechtigung zum Fischen nicht nachweisen kann, riskiert eine Anzeige wegen illegaler Fischerei bei der Polizei. Angeln ohne Genehmigung stellt eine Straftat gegen Abschnitt 37 des Fischereigesetzes (1993:787) dar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten geahndet werden.

Kinder unter 16 Jahren (das Alter sollte nachgewiesen werden können) angeln kostenlos in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mit Angelschein und unter der Verantwortung des Erziehungsberechtigten.

Schutzgebiete, Schutzzeiträume und geschützte Arten

Vom 1. März bis 31. Mai ist das Angeln an den Seemündungen (Tormestorpsån, Hovdalaån und Mjölkalångaån) verboten. Die Schutzgebiete für jede Flussmündung bestehen aus einem Dreieck, das 150 Meter direkt von der Flussmündung entfernt und 150 Meter auf beiden Seiten der Flussmündung liegt.

Jegliches Angeln in Gewässern mit einer Tiefe von mehr als 3 Metern ist im April und Mai verboten (Gänse- und Hechtwild), mit Ausnahme des Angelns mit der Angelrute vom Land aus und vom Angelsteg des Vereins aus.

Bei einer Wassertiefe von 9 Metern oder mehr ist das Vertikalfischen grundsätzlich verboten.

Jeglicher Forellenfang ist verboten.

Jeglicher Aalfang ist verboten.

Alle gefangenen Forellen und Aale müssen sofort freigelassen werden, unabhängig vom Zustand (tot oder lebendig).

Fangbeschränkungen für Hecht und Zander

Insgesamt maximal 2 Fische (Hecht oder Zander) pro Person und Tag. Diese Quote kann nicht durch das Einlösen mehrerer Angellizenzen für denselben Tag erhöht werden. Minderjährige, die in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auf dessen Karte angeln, können sich zusammen mit dem Erziehungsberechtigten an seiner Quote beteiligen.

Hecht: mindestens 45 cm und höchstens 70 cm.

Gans: mindestens 45 cm und höchstens 70 cm.

Alle Fänge unterhalb der Mindestgröße oder oberhalb der Höchstgröße müssen sofort freigelassen werden, unabhängig vom Zustand (tot oder lebendig).

Sonstige Vorschriften

Das sogenannte Jerk-Fischen, also das Fischen mit Hakengeschirr in der Absicht, den Haken zu rucken, ist verboten.

Es ist verboten, mit Angelhaken und Scheren zu fischen.

Gehen Sie vorsichtig mit Fischen um, die wieder in den See entlassen werden sollen.

Es ist verboten, im See gefangene Raubfische zu verkaufen oder mit ihnen zu tauschen.

Jeder, der im See Finjasjön angelt, ist verpflichtet, sich über die für das Angeln im See geltenden Vorschriften zu informieren und diese zu kennen.

Mit dem Kauf eines Angelscheins akzeptiert der Käufer die für das Angeln im See Finjasjön geltenden Vorschriften.

Angelaufsichts- und Kontrollgebühr

Der Fischereiaufseher hat das Recht, Zugang zu geschlossenen oder verschlossenen Bereichen auf Booten zu verlangen, die zum Angeln eingesetzt werden.

AUFMERKSAMKEIT! Bei Verstößen gegen die örtlichen Fischereivorschriften für den See Finjasjön wird eine Kontrollgebühr gemäß Abschnitt 33 des Gesetzes (1981:533) über Fischereischutzgebiete erhoben. Die Inspektionsgebühr beträgt 1.500 SEK pro Verstoß.

Der Fischereiverein Finjasjön

 Ihr Warenkorb ist leer.