Mindestmaße für Gans und Forelle 50cm, Lachs 60cm. Forellen und Lachse sind vom 1. Oktober bis 1. März geschützt. Verbot von Aalen und Mühlen.
Der Angelschein berechtigt zum Angeln mit Handwerkzeugen sowie zum Schleppangeln und Eisfischen mit Angeldons, die auf 10 pro Tag begrenzt sind, und einem Angelschein.
Kostenloses Angeln für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre nur in der Wächtergruppe.