Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Östra och Västra Laxsjön, Örkaggen mfl (275 kr/Stück)

ID: 2595

Sportfiskekort År / Laxåsjöarnas FVF

Ausgestellt von Laxåsjöarnas FVF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: 275 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 20 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Strasse und Hausnummer:
PLZ:
Stadt:
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Regeln: Eine Karte (persönlich oder familiär) berechtigt Sie zum Handangeln .
Unter Familie versteht man Ehegatten, die ständig am gleichen Wohnort wohnen und einen gemeinsamen Haushalt führen.
Schlepprudern oder Ähnliches bedeutet, dass ein einzelner Fischer maximal 2 Ruten verwenden darf.
Bei mehreren Personen im Boot darf eine Rute pro Person verwendet werden, jedoch maximal 3 Ruten pro Boot und maximal ein Köder pro Rute.
Das Angeln mit Netzen oder andere feste Angelmöglichkeiten sind nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen, sondern nach Vereinbarung den Mitgliedern vorbehalten
Angelschein, der das Recht dazu gewährt.
Jugendliche unter 15 Jahren dürfen ohne Karte angeln (gegen Gebühr).
Das Angeln ist mit maximal zehn (10) Ausrüstungsgegenständen aus Eis gestattet.
Angeldon muss deutlich mit Name und Telefonnummer gekennzeichnet sein.

Das Angeln von Flusskrebsen ist nicht im Angelschein enthalten.

Angelgebiet: Der Angelschein gilt für die 13 Seen, die der LFVF zur Verfügung stehen.
Nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner an Stränden und Inseln.

Fensterauslass:
Barsch: über 38 cm muss wieder freigelassen werden
Hecht: unter 45 cm, über 75 cm muss wieder freigelassen werden
Gans: unter 45 cm, über 75 cm muss wieder angesiedelt werden
Forellen: unter 35 cm müssen wieder ausgesetzt werden.
Diese Regeln gelten unabhängig von der Fangmethode und davon, ob der Fisch beschädigt ist oder nicht.

Fangquote: Maximale Anzahl Äsche 2 Stück/Tag, Forelle 2 Stück/Tag, Barsch 5 kg/Tag

Der Angelschein und der Ausweis müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen eines Vorgesetzten oder Gewässereigentümers vorgelegt werden, andernfalls kann es zum Verlust des Angelrechts und zur Erstellung einer Anzeige bei der Polizei kommen.
Bei Nichteinhaltung der Fischereivorschriften hat der Aufsichtsbeamte das Recht, eine Kontrollgebühr zu erheben.
Maximal 1/10 eines Grundbetrags. Die aktuelle Inspektionsgebühr beträgt 2000 Sek.

Vorgesetzte

Andreas Grieger Telefon 070-548 79 60
Thomas Danielsson 070-164 14 39
Rickard Hagström 070-699 12 95

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