Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Utterån Hädanbergsån m fl sjöar (100 kr/Stück)

 Erwachsene
ID: 3007

Jahres-Lizenz / Utteråns FVO

Ausgestellt von Utteråns FVO in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 100 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-16 07:30)
 (Das heutige Datum: 16 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angeln

A. Gesamtbergung von Lachs, Forelle, Äsche, Steinschlamm und Aal.
B. Jegliches Fischen und alle Fangmethoden, die unter den folgenden Punkten nicht erlaubt sind, sind verboten. Das Angeln mit Netzen ist verboten.
C. Das Angeln kann mit einem gültigen Angelschein und Angelschein und auf der Karte oder Bescheinigung angegebenen allgemeinen Bedingungen erfolgen.
D. Jugendliche fischen kostenlos bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines Angelscheins und der auf dem Ausweis angegebenen allgemeinen Bedingungen.
E. Fangverbot für alle fließenden Gewässer in Flüssen und Bächen sowie: Lill- und Storsvartjärnen, Uvbergstjärnen, Bjeskalltjärnen, Brattbergstjärnen, Pyttjärnstjärnen, Rödtjärnen innerhalb von Risbäcks Schichthub und Sör-Galggrubbsböj.
F. Das Angeln kann vom Strand und Eis sowie vom Boot aus mit Ausrüstung erfolgen.
G. Es dürfen maximal 5 Angeldons und 5 Scheren gefischt werden.
H. Lebender Köderfisch darf nur verwendet werden, wenn er im Wasser gefangen wird, in dem die Art bereits vorhanden ist.


Fangregeln für alle fließenden / fließenden Gewässer:
Das Angeln in fließendem / fließendem Wasser ist vom 1. Juni bis zum 31. August mit gültigen Angelscheinen zum Angeln geöffnet. Für Fangverbote gilt eine andere Zeit.

-Max 1 Lachs, Forelle oder Äsche kann pro Fischer und 24 Stunden am Tag abgeholt werden.
- Die Mindestgröße für Lachs und Forelle beträgt 50 cm.
- Die Mindestgröße für Äschen beträgt 30 cm.
- Die Fanglizenz gilt nicht für das Fischen in anderen Gewässern.
- Nur Angelausrüstung ist erlaubt.
- Nur eine Rute pro Angelschein.
-Mete findet mit einem lochfreien Haken im Utterån und im Hädanbergsån statt.
- Gefangener Lachs, Forelle und Äsche müssen dem Lebensmittel- und Veterinäramt des Utterån telefonisch oder per SMS gemeldet werden.

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