Regeln
• Der Angelschein muss vor Beginn des Angelns eingelöst werden
• Die Karte ist maximal 24 Stunden gültig
• Die Karte muss gut sichtbar getragen werden und auf Verlangen dem Vorgesetzten vorgelegt werden können
• Zulässige Ausrüstung ist Fliege/Rolle/Spinnrute/Noppenrute, maximal eine Ausrüstung pro Person
• Im offenen Wasser (frei von Eis) muss das Angeln vom Ufer oder vom Steg aus erfolgen, wenn kein Schwimmring verwendet wird (siehe
Sonderregeln)
• Die Karte ist nur gültig, wenn Datum und Uhrzeit eingetragen bzw. nachweisbar sind
• Die Karte ist personenbezogen und nicht auf eine andere Person übertragbar
• Alle Arten des Angelns und Angelns mit Ködern sind nicht gestattet (gilt nicht für Eisfischen)
• Maximaler Fang 3 Fische/Karte
• Max. 3 Haken/Leine (max. ein Werkzeug pro Person)
• Angelandete Fische dürfen nicht zurückgelassen werden (sofern nicht anders vereinbart)
• Der Angelschein bzw. die Zahlungsbestätigung und ein gültiger Ausweis müssen dem Vorgesetzten auf Verlangen vorgelegt werden
• Kindern (0–10 Jahre) ist das Angeln mit einer Angelrute (keine Wurfrute) und lebenden Ködern* in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. *Lebendköder bedeutet Wurm und Made.
Klarstellung aufgrund von Fragen:
Fluktuation
Im Ängebytjärnet ist das Schwimmen im gesamten See während der gesamten Freiwassersaison gestattet. Schwimmende Fischer nehmen Rücksicht auf Küstenfischer und Küstenfischer haben immer Vorrang vor schwimmenden Fischern. Wenn es um den Angelplatz vom Schwimmring geht, muss ein angemessener Abstand eingehalten werden, damit sich die Fischer nicht gegenseitig behindern.
Unsere Definition von Schwimmring ist, dass er als „traditioneller“ Schwimmring konzipiert und mit Hilfe des Paddelns mit den Füßen ausgeführt werden sollte. Wenn der Schwimmring mit Rudern ausgeführt wird, gilt er als Boot und ist nicht erlaubt. Eigene Boote, Kanus, Kajaks, Schwimmmatratzen sind in der Gegend nicht erlaubt!
Ein Verstoß gegen diese Regeln gilt als illegaler Fischfang und kann eine Kontrollgebühr von 1.500 SEK nach sich ziehen. Angeln ohne gültigen Angelschein ist eine Straftat und wird bei der Polizei angezeigt. Bei einem Gesetzesverstoß oder dem Verdacht eines versuchten Gesetzesverstoßes hat der Vorgesetzte das Recht, Geräte einzuziehen.