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Für das Angeln in den Gewässern des Fvof-Gebietes Gesunden ist unser Angelschein erforderlich. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist das Angeln kostenlos. Die allgemeinen Angellizenzen gelten nicht für Borstentjärn. Der Angelschein berechtigt Sie zum Angelruten- und Schleppfischen in allen Gewässern, außer in unseren bepflanzten Teichen, wo besondere Lizenzen gelten. Die Karte ist persönlich. Angelschein für die Familie, gültig für Ehepartner oder Lebensgefährten.
Gebühren: Tageskarte 50 SEK, Jahreskarte 200 SEK, Jahreskarte Familie 300 SEK. Inhaber von Angelrechten: 50 SEK.
Bristentjärn: separate Tageskarte 150 SEK, max. 3 Edelfische pro Einzelkarte. Jugendliche unter 18 Jahren angeln mit Angelschein eines Erziehungsberechtigten. Eine Handstange pro Karte. Alle anderen Arten des Fischfangs sowie Bootsverbote sind verboten
Das Angeln mit Netzen ist in allen Gewässern verboten. Angelberechtigte und Anwohner im Verbandsgemeinde Gesunden sowie Besitzer von Sporthütten, die eine Jahreslizenz erworben haben, dürfen im Gesunden und im See mit Netzen fischen. Das Angeln mit Kaiserfischen ist in allen Gewässern außer in unseren bepflanzten Teichen gestattet.
Im September und Oktober sowie vom 15. April bis 31. Mai ist das Angeln in Sättån und Höglundabäcken sowie in anderen Fließgewässern verboten. Das Verbot gilt 200 m von Fluss- und Bachmündungen entfernt. Schutzgebiete: während der Zeit des Angelverbots: Gletscherseen und Robben im Umkreis von 200 m vom Auslass.
Mindestgröße: Gesunde Forellen und Äschen 35 cm, andere Gewässer 20 cm.