1. Sportangelausrüstung. Folgende Angelgeräte sind erlaubt: Fliegenrute, Spinn- und Rollrute, Schleppleine (auch sogenannte Langleine) und Pimpelrute. Die Angelausrüstung darf nicht mit mehr als maximal 3 Haken oder anderen Ködern ausgestattet sein. Es darf jeweils nur ein Angelgerät verwendet werden. Andere Fanggeräte oder Fangmethoden dürfen nicht verwendet werden. Dies bedeutet ein Verbot des Einbringens von Fisch, des sogenannten „Maischens“.
2. Der Angelschein ist personengebunden. Es muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen der Polizei, dem Fischereiinspektor oder dem Fischereirechtsinhaber vorgelegt werden.
3. Familienrabatt. Kinder unter 16 Jahren, die in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten angeln, dürfen ohne Angelschein kostenlos angeln.
4. Mindestgröße der gefangenen Fische: Forelle 35 cm und Äsche 25 cm. Rötung kein Mindestmaß.
5. Verbot. Im Zeitraum 1.9.-31.10. gilt ein Angelverbot in fließenden Gewässern. Für die Flüsse des Gebiets gilt ein Verbot innerhalb einer Entfernung von 200 Metern vom Zu- oder Abfluss in Ottsjön. HINWEIS Angelverbot 100 m stromabwärts und stromaufwärts der Barriere in Storån.
6. Ab dem Eisbruch bis einschließlich 31. Mai völlige Ruhe im Storån. Begrenzte Anzahl an Fischen: 5 Tonnen pro Tag und Fischer. In Storån gilt Sportfischen mit Fliegenschleppen oder Spinnern. HINWEIS Wurm und Köderhaken sind verboten. Auch das Angeln von einem Boot oder einem anderen schwimmenden Gerät aus ist in Storån verboten.
7. Fredad ist Ottsjöns Teil von Vålån von Ottsjön bis zur Straßenbrücke. Das Gebiet rund um die Reitfurt von Skålsviksudden im Westen bis Rävsandsudden im Osten und knapp darüber ist vorübergehend für alle Angelmöglichkeiten geschützt. Siehe rote Markierung. Eisfischen ist im Schutzgebiet ab 2021 250 Meter vom Vålån-Auslass in Ottsjön erlaubt
8. Die Familienkarte gilt für zusammenlebende Eheleute und Kinder unter 16 Jahren
Bei Regelverstößen wird eine Kontrollgebühr erhoben.