Der Angelschein ist persönlich und gilt nur für Handwerkzeuge.
Alle Krebsefischen sind absolut verboten und Verbrechen werden bedingungslos durchgesetzt.
Alle anderen Fischarten sind erlaubt.
Maximal drei Ruten / Köder pro Angelschein.
Sie können mit Ihrem eigenen Boot angeln und schwimmen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen im Betrieb ihres Mannes ohne Karte fischen.
Der Nachweis der Fanglizenzen und des Spiels muss im Boot mitgeführt werden.
Keine Fangbeschränkung im Rahmen einer guten Fangpraxis.