Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Barken, Flaten, Snuvtjärn m fl sjöar (300 kr/Stück)

ID: 346

Jahres-Lizenz / Barkensjöarnas FVOF

Ausgestellt von Barkensjöarnas FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 300 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-16 15:30)
 (Das heutige Datum: 16 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

ANWENDUNGSBEREICH
1. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften gelten für die Seen des Fischereimanagementgebiets Barkensjöarna mit Ausnahme von Flaten, Igeltjärn und Tunkarlsbobäcken die folgenden örtlichen Ergänzungen. Für diese gelten besondere Regelungen.

OFFENLEGUNG DER FISCHEREI
2. Für die Nutzung des Fischfangs innerhalb des FVO muss der Angelschein beim Angeln eingelöst und mitgeführt werden. Inhaber von Fischereirechten im FVO erhalten Jahreskarten zu einem ermäßigten Preis.
3. Kartentypen und Gültigkeitsdauer

Angelschein Typ 1
Die JAHRESKARTE ist vom 1.1. bis 31.12. gültig
Die MONATSKARTE ist 30 Tage gültig
Die Tageskarte ist 24 Stunden gültig
GÄSTEKARTE ist gültig vom 1.1.-31.12
Die WETTBEWERBSKARTE ist während des Wettbewerbs maximal 24 Stunden lang gültig

Angelschein Typ 2
Zusatzkarten für Kescher und Trolling. Nur in Kombination mit einer Jahreskarte einlösbar.

Angelvorschriften
4.1 Die Jahreskarte gilt für den Inhaber und seinen Ehegatten/Partner und berechtigt zum Angeln mit der Handausrüstung und maximal 20 Anglern, 20 Bolzen oder 20 Scheren, maximal 2 Rotaugen, 2 Rotaugenhütten und Lachsfallen (unbegrenzt), lange Leinen und 2 Köder pro Boot.
4.2 Monatskarte, gleiche Regeln wie 4.1
4.3 Der Tagespass berechtigt zum Angeln mit der Handausrüstung und maximal 20 Anglern oder 20 Ankern.
4.4 Die Wettkampfkarte gilt für den Wettkampf mit einer Stange bzw. einem Stock. Andere Formen des Wettkampffischens müssen bis spätestens 14 Tage vor dem Wettkampftag beim Vorstand angemeldet werden.
4.5 Die Jahreslizenz für Inhaber von Fischereirechten berechtigt zum Angeln gemäß 4.1, 4.7, 4.13 und 4.14.
4.6 Die Gästekarte kann vom Inhaber einer Jahreskarte im FVO eingelöst werden und gilt für temporäre Gäste von einem anderen Standort in Anwesenheit des Jahreskarteninhabers.
4.7 Der Netzfischerschein berechtigt Sie zum Auslegen von maximal 3 Netzen von 30 m = 90 m pro Angelanlass. Beide Enden müssen mit einer großen durchsichtigen Netzboje oder einer gleichwertigen Markierung gekennzeichnet sein. Mehr als 90m Netze dürfen nicht in Reihe geschaltet werden.
4.8 Netzfischen ist nur Inhabern von Angelrechten und Einwohnern gestattet, die in den Gemeinden Smedjebackens und Fagersta registriert sind, sowie Eigentümern von Ferienhäusern im FVO.
4.9 Kostenloses Angeln mit der Handausrüstung für Kinder unter 16 Jahren.
4.10 Angeln ist in Sachsen verboten.
4.11 Verbot des Fischfangs mit Netzen und Keschern in allen Fließgewässern.
4.12 Trolling-Angeln. Maximal 10 Köder pro Boot. Paravans/Pulks und dergleichen, die mit einem Seil/Kabel mehr als 10 m vom Boot entfernt verankert sind, müssen mit einem Fahnenmast und einer Warnflagge ausgestattet sein.
4.13 Rotbraunfischen darf mit maximal 2 Rotbraunen durchgeführt werden.

Mindestgröße und Fanglimit
5. Gans, Lachs und Forelle 50 cm
Fische, für die eine Mindestgröße vorgeschrieben ist, dürfen nicht geteilt an Land gebracht werden.
Von diesen Arten dürfen maximal 3 Fische pro Tag angelandet werden.
Das heißt, insgesamt 3 Stück, nicht 3 Stück pro Art.

HERVORRAGENDE WERKZEUGE
6. Alle ausstehenden Fanggeräte müssen mit durchsichtigen Schwimmkörpern oder Ruska (auf Eis) sowie dem Namen und der Telefonnummer des Fischers gekennzeichnet sein.

BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR Bark, Saxen, Vevungen und V o Ö Sveten
7.1 Verbot des Fischens mit Rotaugen und Rotaugenhütten im Zeitraum vom 1.7. bis 30.9.
7.2 Fanggründe, in denen Netzfischen verboten ist, befinden sich in der Meerenge in Nor, Huggnora, Kolpebostreken und in der Meerenge von Saxen.

Krabbenfischen
8. Die Fischereiversammlung legt jedes Jahr die Regeln und Zeiten für das Krebsfischen fest. Zu anderen Zeiten ist das Fangen von Flusskrebsen verboten, mit Ausnahme des Probefischens und der Neuanpflanzung, die von vom Vorstand ernanntem Personal durchgeführt werden.

VOLLSTÄNDIGES FISCHEREIVERBOT
9. 15.9.-31.12. in Wasserläufen, die mit Barken in Verbindung stehen und bei
- Tunkarlsbobäcken-Auslass in Södra Barken, 100 m nördlich und südlich des Auslasses bis zur Mittellinie des Sees.
- Plågbäckens Auslass in Viksviken, 100 m nördlich und südlich des Auslasses bis zur Mittellinie der Bucht.
- Hemviken Norra Barken, das Gebiet nördlich einer Linie, der Südspitze von Kärrmesholmen bis Norra Getö in Richtung Festland und in östlicher Richtung in Richtung Rånäsberget.
- Vevungen, vom nördlichen Teil von Jättholmen bis zu den Schleusentoren in Semla.
- Hyttån-Angelverbot bis 100 m außerhalb und an den Seiten der Flussmündung.

SONDERREGELN FLACH- UND SCHNEEISEN
Für das Angeln im Lake Flaten ist nur der mit Day Card – Flaten P&T gekennzeichnete Angelschein gültig
Die aktuellen Wasserregeln sind am See ausgehängt.
Maximal 3 Fische pro Tageskarte.
Maximal 2 Angelscheine pro Person und Tag.

Schnupftabakeisen

Nur mit Haken ohne Widerhaken angeln. Melden Sie den Fang an iFiske.se oder direkt an den Vorstand. Andernfalls ist dies im regulären Angelschein für das Gebiet enthalten.

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