Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Finspångs FVF - Medlem (150 kr/Stück)

 Medlemskap alt dagkort/månadskort medger fiske med handredskap inom föreningens alla sjöar.

Vissa sjöar har motorförbud på grund av vattentäckt. Var vändlig se hemsidor via Finspångskommun.

Föreningen säljer kräftfiskelotter i sjön Bönnern. Kontakta föreningen för mer information.

 

 

 Gilt NICHT für Lillskiren und andere Put-and-Take-Seen und wertvolles Fischangeln in diesen. Nur gültig für die Stammseen des Vereins.
ID: 3608

Monatskarte / Finspångs FVF

Ausgestellt von Finspångs FVF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 31 Tagen   
Preis: 150 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Regeln für Angelscheine und Mitglieder Finspångs FVF

Vorschriften für die Durchführung des Fischfangs innerhalb des Fischereimanagementverbandes von Finspång:

§ 1 Diese Satzung ergänzt die von der Königlichen Majestät und dem Bezirksamt des Kreises Östergötland erlassenen Vorschriften zum Schutz und zur angemessenen Bewirtschaftung der Fischerei und gilt für alle vom Fischereiverwaltungsverband von Finspång verwalteten Fischereigewässer.
§ 2 Vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen ist ein Mitglied des oben genannten Vereins berechtigt, in den vom Verein bezeichneten Angelgewässern mit Angelruten, Zuhältern, Wurfruten, Netzen, Eisangelruten und Angelruten zu fischen. Andere Fangmethoden und Fanggeräte dürfen nicht verwendet werden, es sei denn, der Vereinsvorsitzende oder sein schriftlich benannter Vertreter erteilt dem Mitglied eine besondere persönliche Erlaubnis.
§ 3 In Bächen, Flüssen und Meerengen muss bei Niedrigwasser im tiefsten Teil ein Drittel der Breite (Fischereikanal) frei von festen oder beweglichen Fanggeräten bleiben.
§ 4 Das Mitglied hat das Recht, Köderfische mit einem Netz mit einer für diesen Zweck geeigneten Maschenweite, jedoch nicht mehr als 15 mm Abstand zwischen den einzelnen Knoten und einer maximalen Länge von 15 Metern zu fangen. Zum Fang von Köderfischen darf ein Mitglied maximal 2 (zwei) Netze mit geeigneter Maschenweite und einer maximalen Länge und Höhe von 100 cm verwenden.
§ 5 Mitglieder haben das Recht, Köderfische mit einem Netz mit einem Durchmesser von höchstens 1,5 m und einer für den Zweck geeigneten Maschenweite zu fangen.
§ 6 Mitglieder, die Netze, Kescher oder Kescher zum Fang von Köderfischen verwenden, sind verpflichtet, Auffangbehälter in der erforderlichen Größe zur Aufbewahrung der derzeit nicht benötigten Köderfische bereitzuhalten.
§ 7 Ein Mitglied darf nicht mehr als 10 Angeldons oder 10 Ismets gleichzeitig im Wasser haben.
§ 8 Alle Methoden, Fische an Fanggeräten zu verscheuchen, sind verboten.
§ 9 Für Mitglieder mit besonderer persönlicher Erlaubnis gemäß § 2 zum Netzfischen gilt in der Zeit vom 15. Februar bis zum 31. Mai ein völliges Verbot des Netzfischens.
§ 10 Hechte und Zander mit einer Länge von weniger als 45 cm (von der Nasenspitze bis zur Spitze der Schwanzflosse) müssen unabhängig vom Zustand sofort wieder in das Gewässer zurückgelassen werden, in dem sie gefangen wurden.
§ 11 Jegliche Fischerei auf sogenannte Lachsfische wie Lachs, Forelle, Saibling, Regenbogen oder andere lachsartige Fische, die in ihrem natürlichen Zustand in den vom Verein verfügten Gewässern vorkommen, darf in der Zeit vom 1. September bis 19. September nicht gefischt werden und einschließlich 1. Mai. Der Angelsport für die vorgenannten Angelarten darf im erlaubten Sommerzeitraum nur durch ein Mitglied mit persönlicher Erlaubnis des Vereinsvorsitzenden oder durch diesen schriftlich benannten Vertreter erfolgen. Besondere Vereinbarung über besondere Gebühren oder Maßnahmen, die zum Schutz der Fische beitragen Arten und der Erwerb müssen möglicherweise zwischen dem Verein und dem Mitglied geregelt werden. Der Vorstand behält sich das Recht vor, diese Bedingungen im Einzelfall festzulegen.
§ 12 Das Fischen mit Netzen und anderen Fanggeräten ist dem Verein vorbehalten und daher einzelnen Mitgliedern untersagt.
§ 13 Gefangene Fische, die nicht zur Auswilderung bestimmt sind, müssen entweder sofort getötet oder überschwemmt werden.
§ 14 Sämtliche Ausrüstungsgegenstände der Mitglieder wie Boote, Sümpfe und feste Angelgeräte müssen mit dem Namen und der Nummer des Mitglieds gekennzeichnet sein. Mitglieder mit einer speziellen Erlaubnis zum Netzfischen müssen die Ausrüstung mit vom Verein bereitgestellten Abzeichen kennzeichnen. Bei Netzen, die im flachen Wasser ausgelegt werden, reicht es aus, dass die Markierung am Stock befestigt ist, bei Netzen, die im tieferen Wasser ausgelegt werden, ist die Markierung am Fangnetz angebracht. Für Mjärde ist der Schutz an beiden Enden markiert.
§ 15 Das Angeln mit sogenannter „Row Drag“ darf mit maximal 2 (zwei) Angelgeräten pro Mitgliedsbeitrag in den jeweiligen Angelgewässern erfolgen. Motor-Trolling, auch mit Elektromotor, ist verboten.
§ 16 Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein etwaige Verstöße gegen die Vereinsordnung und Satzung anzuzeigen.
§ 17 Der gezielte Fang geschützter und auf der Roten Liste aufgeführter Fischarten wie Aal und Zitterpappel ist in allen Angelgewässern des Vereins strengstens untersagt. Werden diese trotz des Verbots gefangen, müssen die Fische sofort freigelassen werden.
§ 18 In Gewässern, in denen der Verein das Recht besitzt, gepflanzten Lachs zu fangen, gelten besondere Regeln und Vorschriften, die in der Nähe der jeweiligen Fischerei veröffentlicht werden. Die Mitgliedschaft im Verein stellt keine Erlaubnis zum Angeln in diesen Seen dar, hierfür ist jedoch eine spezielle Genehmigung/Angellizenz erforderlich, die der Verein gegen eine bestimmte Gebühr erhält.
§ 19 Die vorstehenden Regelungen gelten bis zur Vorlage etwaiger Änderungen durch den Vorstand und ersetzen alle früheren Fassungen der Vereinsordnung.

Die Tafel

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