Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Trosaån (150 kr/Stück)

 Die Karte ist personenbezogen und ein Ausweis muss mitgeführt werden.
Kann bis zum 14. September erworben werden, dann tritt das Fischereiverbot vom 15. September bis zum 31. Dezember in Kraft.
 Bitte beachten Sie, dass das Angeln zwischen 22:00 und 06:00 Uhr verboten ist
ID: 3715

Tageskarte / Trosa Amatörfiskeklubb

Ausgestellt von Trosa Amatörfiskeklubb in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig der gewählte Tag von 06:00 bis 22:00 Uhr.   
Preis: 150 kr (SEK, inkl. 25% MwSt.)
Wählen Sie ein Startdatum:

 Kann nicht für den Zeitraum von gekauft werden 15 sep durch 31 dec (Fiskeförbud årligen mellan 15 sep och 31 dec.)
 (Das heutige Datum: 25 Apr 2024)
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Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Folgendes ist erlaubt:

• Angeln kann zwischen 06:00 und 22:00 Uhr durchgeführt werden. Angeln mit der Handausrüstung mit Angelschein vom 1. Januar bis 14. September. Der Angelschein muss beim Angeln mitgeführt werden und auf Verlangen zusammen mit einem gültigen Ausweis vorgelegt werden.
• Angeln mit EINER RUTE, Trolling, Fliegenfischen oder Angeln mit EINEM Haken (Schleppnetze mit mehreren werkseitig montierten Haken sind zulässig, z. B. ein Wobbler mit mehr als einem Haken).
• Um die Fischerei in Zukunft zu verbessern, haben wir beschlossen, ein Haltungsverbot für alle Fische der Arten Hecht, Gans und Forelle einzuführen. Dieses Verbot gilt, bis wir feststellen, dass die Aktie stärker ist.
• Bezüglich des Angelscheins für Jugendliche bis 19 Jahre gelten die strengen Fang- und Freilassungsbestimmungen, sodass Sie mit diesem Angelschein keine Fische halten dürfen. Wenn Sie Fische halten möchten, müssen Sie einen Angelschein kaufen.

• Halten Sie maximal 5 Fische pro Tag. (z. B. 5 Barsche oder 1 Brasse und 4 Barsche.)
• Alle zu haltenden Fische werden sofort getötet.
• Mindestgröße, Lachs 60 cm. Maximale Größe des Barsches: 35 cm.
• Fische, die nicht gehalten werden sollen, werden vorsichtig wieder freigelassen. Jeder, der angelt, ist verpflichtet, die aktuellen Regeln zu kennen, bevor er mit dem Angeln beginnt.

Folgendes ist verboten:

• Alle Angelmöglichkeiten vom 15. September bis 31. Dezember. Gilt für das gesamte FVO Trosaån (siehe Karte unten). Dieser Schutz wird vom Lebensmittel- und Veterinäramt Trosaån, der norwegischen Fischereibehörde (FIFS 2004:36) und der Kreisverwaltung des Kreises Södermanland eingerichtet.
• Passt auf! Andere als die oben genannten zulässigen Fangmethoden sind grundsätzlich verboten, z. B. Arten wie Netzfischen, Langleinenfischen, Ruckfischen, Senknetze, Wurfnetze (z. B. für Köderfische), Schleppangeln, Hechtscheren, Fischbretter, Angeln usw Die Verwendung von Enterhaken ist das ganze Jahr über völlig verboten.
• Vom Damm in Vagnhärad bis zur Fußgängerbrücke unter der Eisenbahn und in den Stromschnellen bei Trosa Kvarn ist das Angeln verboten. Dies gilt das ganze Jahr über.
• Das Angeln von Booten und Brücken über den Trosaån ist verboten.
• Falsch gehakte Fische, d. h. der Haken steckt NICHT im Maul, müssen mit Vorsicht wieder freigelassen werden.
• Müll im und entlang des Flusses.
• Trosaån wird von einer Reihe geschulter Aufseher überwacht, die fast täglich die Fischerei kontrollieren. Diese verfügen über Befugnisse, die zur Aufsichtstätigkeit gehören. Verstöße gegen die Fischereivorschriften werden durch Kontrolle und Maßnahmen geahndet. Bei Bedarf können Polizei und Küstenwache gerufen werden. Ausrüstung kann beschlagnahmt werden.
• Alle Einnahmen aus Angellizenzen fließen in Fischereischutzmaßnahmen, z. B. Praktika, Ausbildung etc.
• FVO, Trosa Amateur Fishing Club und Trosa Municipality arbeiten aktiv daran, die Bedingungen für alle Fische, andere Tiere und Pflanzen zu verbessern, indem sie sich zum Ziel gesetzt haben, Trosaån wiederherzustellen und Schutzgebiete für laichende Fische zu schaffen. Um den vorhandenen Meerforellenbestand zu erhalten, werden jährlich etwa 2.000 bis 3.000 Meerforellen in den Fluss ausgesetzt.

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