Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Unden (500 kr/Stück)

 Diese Karte gilt nur für den Zutritt und die Übernahme an der Bootsrampe Turistvägen.

Die Tageskarte für die Bootsrampe kostet 50 SEK (inkl. 25 % MwSt.) und kann über Swish erworben werden, siehe Anweisungen an der Rampe.

 Fangverbot 1. Oktober bis 30. November. Dies ist kein Angelschein !!
ID: 3724

Båtramp Turistvägen - Årskort / Undens FVO

Ausgestellt von Undens FVO in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Gebühr #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: 500 kr (SEK, inkl. 25% MwSt.)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 25 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Autokennzeichen:
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Regeln für die Benutzung einer Bootsrampe:
Parken Sie Auto und Anhänger so, dass die Rampe nicht blockiert wird!
Diese Karte gilt nicht als Angelschein.

Die Tageskarte für die Bootsrampe kostet SEK 40 und kann über Swish erworben werden, siehe Anweisungen an der Rampe.

Angelregeln:
Jeder, der angelt, muss einen Angelschein kaufen. Angeln gratis für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre, es gelten die gleichen Regeln wie beim Kauf einer Angelkarte.

Die Angelscheine gelten für das Pickelangeln, Angler, Angler, Wurf- und Fliegenruten und Rudern mit maximal 2 Zügen. Der Angelschein gilt nur für den See Unden, nicht für die Nebenflüsse oder die Mündung des Edsån.
Wenn Sie 300 Meter vom Land oder mehr fischen, Inseln werden als Land gezählt, können Sie mit einem Motor (elektrisch oder kraftstoffbetrieben) und maximal zwei Zügen / Ködern fahren. Ab Hallön und Norden darf nicht mit Motor und Schlepper gefahren werden, dies gilt auch für Insjön.

Pro Angelkarte und Tag dürfen maximal 2 Saiblinge oder Forellen gefangen werden. Fensterauslässe gelten für Saiblinge und Forellen. Fische unter 50 cm oder über 80 cm müssen wieder in den See zurückgesetzt werden, dürfen nicht angelandet werden.

Hechte, die länger als 110 cm sind, müssen wieder in den See zurückgesetzt werden. Barsche, die länger als 45 cm sind, müssen wieder in den See zurückgesetzt werden.

Jegliches Fischen vom 1. Oktober bis 30. November verboten.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Fischereivorschriften kann der Fischereiinspektor eine Kontrollgebühr von 2.000 SEK erheben.

Es ist nicht erlaubt, ein Kraftfahrzeug ohne Erlaubnis des Eigentümers auf einer Privatstraße zu fahren.
Es ist nicht erlaubt, ohne Erlaubnis des Eigentümers vom Steg oder vom Grundstück aus zu fischen.
In Unden ist das Fahren eines Jetskis nicht gestattet.

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