Regeln für Siljans Södra FiskeVårdsOmråde
Ein Handwerkzeug vom Boot oder vom Land aus.
Wilde Forellen sind geschützt. (Forellen mit der verbleibenden Fettflosse sind geschützt).
Max. 1 Flossenforelle, Mindestgröße 50 cm/Tag und Angelschein.
Hechte über 100 cm müssen wieder freigelassen werden.
Barsche über 40 cm müssen wieder freigelassen werden
Der Verkauf von Fischfang ist verboten.
Vom 1.9. bis 31.12. ist jegliches Angeln im Limån-Auslass verboten.
Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos mit dem Angelschein ihres Erziehungsberechtigten.
Angelschein und Ausweis müssen beim Angeln mitgeführt werden und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorgelegt werden können.
Bei Fischfang, der von den oben genannten Vorschriften abweicht, haben das Lebensmittel- und Veterinäramt oder seine Vertreter das Recht, eine Kontrollgebühr von 2.000 SEK zu erheben.
Jeder Fischer ist verpflichtet, sich darüber zu informieren, welche Regeln im FVO von Siljans Södra gelten.
Diese Karte gilt nicht für das Flusskrebsangeln