Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Byskeälvens FVO Västerbottensdelen (240 kr/Stück)

 Separate Angelkarte für die fünf Seen (Barschteich, Blankträsket, Blanktjärn, Västra und Östra Skäljetjärnna). Einschränkung: 3 Fische pro Fischer und Fangtag.
ID: 3773

Dygnskort planterade vatten / Byskeälvens FVO (Västerbottensdelen)

Ausgestellt von Byskeälvens FVO (Västerbottensdelen) in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 240 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 24 Apr 2024)
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Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelregeln

Notiz! Jedes Jahr wird viel Müll in die Natur geworfen. Angelschnüre, Plastiktüten, Bierdosen und Verpackungen bleiben Hunderte von Jahren erhalten. Sie schaden der Natur und den dort lebenden Tieren. Was machst du mit dem Müll? Werfen Sie es in die Mülltonnen eines Fischereischutzgebietes oder nehmen Sie es mit nach Hause.

Kinder & Jugendliche fischen ausnahmslos bis zum 18. Lebensjahr kostenlos. Angelscheine müssen auch für Kinder und Jugendliche mitgeführt werden, kostenlose Angelscheine erhält man nach Anmeldung in iFiske. Der Angelschein ist in allen Gewässern des Fischereischutzgebietes gültig und es gelten die gleichen Regeln wie für andere (erworbene) Angelscheine.

Lachs und Forelle
Lachse dürfen im Zeitraum vom 19. Juni bis 31. August getötet werden.
In der Zeit vom 1. bis 31. August ist das Töten von Lachsen mit einer Größe von 50 bis 63 Zentimetern nur erlaubt.
Während der gesamten Saison dürfen nur Forellen mit einer Größe von 50 bis 63 Zentimetern getötet werden.
Mindestgröße von Lachs und Forelle 50 Zentimeter.
Fanglimit von max. 1 Forelle oder 1 Lachs/Tag und Angler.
Fanglimit von maximal 5 Forellen und 5 Lachsen pro Saison und Angler.
Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden.
Wenn ein Lachs oder eine Forelle getötet wurde, gilt für den Rest des Tages, also bis 00.00 Uhr, das Catch & Release-Fischen für den Fänger.
*Für Inhaber von Fischereirechten können andere Regeln gelten.

Äsche
Fanglimit von maximal 5 Windhunden pro Tag und Fischer. Mindestmaß 35 Zentimeter.
Die Ruhezeit für Äschen gilt im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. Mai.

Angelverbot : In Byske gilt im Juni zwischen 06:00 und 18:00 Uhr zwischen der blauen Eisenbrücke (der Brücke in die Gemeinde) und flussabwärts bis zur hölzernen Hängebrücke ein vollständiges Angelverbot. Im Juni ist das Angeln auf dieser Strecke nur mit Einzelhaken gestattet.

Jegliches Angeln ist in der Gegend um den permanenten Angelplatz Fällforsen auf beiden Seiten des Flusses das ganze Jahr über verboten. Dieses Gebiet erstreckt sich 50 Meter stromaufwärts der Wasseraufnahme und 100 Meter stromabwärts der Wasserableitung zur Dauerfischerei.

Verbotszeitraum : Vom 1. September bis 31. Dezember ist das Angeln im Fluss und seinen Nebenflüssen verboten. In den Pflanzseen ist das Angeln ganzjährig gestattet.

Die Länge der Rute beim Spinnfliegenfischen darf 2 Meter nicht überschreiten.

Falsch gehakter Fisch muss wieder freigelassen werden. Fehlgehakt wird wie folgt interpretiert:
Ein richtig gehakter Fisch sollte im Maul gehakt werden. Der Haken sollte von innen nach außen eingehakt im Maul sitzen.
Befindet sich der Haken außerhalb des Mauls, gilt der Fisch als falsch gehakt und muss daher tot wie lebendig zurückgebracht werden.

Wir empfehlen, beim Catch & Release-Angeln immer mit widerhakenlosen Haken zu fischen, um die Wiederbesatzung zu erleichtern. Versuchen Sie immer, die Bohrzeit zu minimieren. Der Fisch kann während des Kampfes durch eine Überproduktion von Milchsäure in den Muskeln verletzt werden. Manchmal kann es vorkommen, dass man einen Fisch verliert dass man es „etwas härter“ nimmt, aber es ist noch schlimmer, wenn man versucht, einen Fisch zurückzusetzen, der nur den Bauch nach oben dreht. Gerade wenn die Wassertemperatur etwas höher ist, ist es schwierig, längere Zeit gedrillte Fische wieder freizulassen. Es liegt immer in Ihrer eigenen Verantwortung, mit dem Fisch mit größtmöglichem Respekt umzugehen.

Beim Freilassen gilt : Grundsätzlich gilt, den Fisch stets so schonend wie möglich zu behandeln. Denken Sie daran, Ihre Hände anzufeuchten, bevor Sie den Fisch berühren. Die Fische haben eine Schleimschicht, die sie vor Bakterien schützt. Wird die Schicht durch unsachgemäßen Umgang zerstört, können die Fische Infektionen ausgesetzt sein.

Ziehen Sie den Fisch niemals an Land hoch! Lösen Sie es mit einer Zange im Wasser. Wenn sich der Haken nicht lösen lässt, schneiden Sie die Klaue ab. Heben Sie den freizulassenden Fisch niemals mit gesenktem Kopf an den Kiemen oder am Schwanz an. Die Gesundheit der Fische muss immer an erster Stelle stehen. Stellen Sie sicher, dass der Fisch selbstständig im Wasser „stehen“ kann, bevor Sie ihn loslassen. Lufteinwirkung erhöht den Stress für die Fische. Normalerweise ist es möglich, ein schnelles Foto zu machen, aber lassen Sie dies niemals auf Kosten der Gesundheit des Fisches geschehen. Ein gutes Foto, genaue Größe und Gewicht sind zweitrangig.

Wenden Sie Rotationsfischen an. Der Fischfang erfolgt nach dem „Umlaufprinzip“, also einem häufigen Wechsel des Angelplatzes. Zu Beginn des Angelns starten Sie flussaufwärts eines anderen Fischers und fischen sich selbst flussabwärts. Lassen Sie Platz für den nächsten Angler, damit jeder die Möglichkeit hat, mit dem Angeln zu beginnen.

Das Angeln von einem Boot im Fluss aus ist nur folgenden Personen vorbehalten:
Lokale Bevölkerung entlang des Flusses, die im Fischereimanagementgebiet lebt.
Eigentümer von Ferienhäusern innerhalb der Grenzen des Fischereimanagementgebiets.
Inhaber von Fischereilizenzen und Jahreslizenzen (keine Saisonlizenzen, früher Jahreslizenzen).
Begleitpersonen von Personen, die zum Angeln vom Boot aus berechtigt sind, dürfen auch vom Boot aus angeln.

Die Release-Seen
In Seen mit gefährdeten Fischbeständen ist der Fischfang das ganze Jahr über gestattet.
Es ist pro Fischer nur erlaubt, mit einer Rute gleichzeitig zu fischen, das Auslegen mehrerer Ruten ist daher verboten.
Das Angeln darf nur vom Ufer aus erfolgen, mit Ausnahme des Eisfischens.
In den Freisetzungsseen sind keine Mindestmaße vorgeschrieben.
Insgesamt werden von den Fischarten Äsche, Regenbogenforelle und Saibling höchstens 3 Fische/Tag und Fischer gehalten.

Melden Sie gefangene Fische! Vor dem Hintergrund einer vollständigen Fangstatistik ist es wichtig, dass gefangene Fische gemeldet werden, dies gilt auch für wieder freigelassene Fische. Daher gilt die Meldepflicht während der gesamten Saison innerhalb von 24 Stunden nach dem Fang von Forellen und Lachsen, die der Mindestgröße entsprechen. Die Fangmeldung muss über die Fangmeldung des Fischereimanagementgebiets auf iFiske ( https://www.ifiske.se/ ) erfolgen.

Kontrollgebühren
Wer unter Verstoß gegen die im Fischereimanagementgebiet Byskeälven geltenden Verbote oder Auflagen fischt, muss eine Kontrollgebühr entrichten.
Verstoß bezüglich 5 Lachsen/Jahr und 5 Forellen/Jahr, 5.700 SEK
Verstoß bezüglich 5 Windhunden/Tag, 5700 SEK
Verstoß gegen das Verbotsgebiet rund um die feste Fischerei in Fällfors, 5.700 SEK
Angeln im Naturschutzgebiet während der nicht erlaubten Zeit (blaue Brücke-Hängebrücke), 2850 SEK
Angeln mit etwas anderem als einem Einzelhaken auf der Strecke Blå bron-Hängbron im Monat Juni: 1.400 SEK
Vor dem 19. Juni getöteter Lachs: 5.700 SEK
Getöteter Lachs über 63 cm im August, 5.700 SEK
Getötete Forelle über 63 cm, 5.700 SEK
Angeln nach dem 1. September: 5.700 SEK
Tötung falsch gehakter Fische: 1.400 SEK
Mehr als 2 Meter lang beim Spinnfliegenfischen, 1400 SEK
Angeln mit mehr als einer Handausrüstung in den Freilassungsseen: 1.400 SEK
Verstoß bezüglich 3 Fischen/Tag aus den Freilassungsseen, 5700 SEK
Verstoß gegen die Fangbeschränkung für Windhunde (max. 5 Windhunde/Tag und Mindestgröße 35 cm), SEK 5.700
Fangbericht nicht genehmigt, alle Felder müssen ausgefüllt werden, geschätzte Länge und/oder Gewicht müssen angegeben werden, 1.400 SEK
Fangbericht nicht eingereicht, 1.400 SEK
Kein gültiger Angelschein, 630 SEK

Jeder ist verpflichtet, den Aufsichtspersonen bei der Kontrolle einen gültigen Angelschein vorzulegen.

Hohe Temperaturen: Bei Wassertemperaturen über 20 Grad sollten Sie keinen Lachs angeln. Bei hohen Wassertemperaturen steigt die Sterblichkeitsgefahr bei Lachsfischen, bei Wassertemperaturen über 20 Grad sollte auf Catch & Release-Fischen verzichtet werden. Wenn die Absicht besteht, einen Fisch zu töten, muss der Fensterdurchlass dennoch berücksichtigt werden und darf nicht überschritten werden.

Die Temperatur für die Empfehlungen und Regeln des Fischereimanagementgebiets basiert auf der eigenen Referenztemperatur des Fischereimanagementgebiets in Fällfors. Der Vorstand des Fischereimanagementgebiets kann unter extremen Bedingungen die Fischerei im Fluss und in den Nebenflüssen ganz oder teilweise für alle Fischer sperren. Im Falle eines möglichen Angelabbruchs erfolgt keine Rückerstattung für bereits verkaufte gültige Angelscheine.

Suspendierung: Fischer, die sich wiederholt nicht an die geltenden Vorschriften halten, können suspendiert und die Angelerlaubnis entzogen werden. Dies gilt auch für diejenigen, die gegen Rabatt- und Convenience-Regeln verstoßen. Die Aussetzung gilt jedoch spätestens bis zur nächsten ordentlichen Versammlung. Längere Aussetzungen müssen von der ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Bitte besuchen Sie unsere Website www.byskealven.se .

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