Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Lyckebyån Lyckeby-Biskopsberg (500 kr/Stück)

 Fiskepremiär varje år den första lördagen i mars klockan 08:00.
 Erster Samstag im März - 30. September.
 Am Premiere-Tag beginnt das Angeln um 08:00 Uhr.
ID: 3813

Saison karte / Lyckebyåns FVOF (Karlskrona)

Ausgestellt von Lyckebyåns FVOF (Karlskrona) in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig 2/ März 00:00 zu 30/ September 23:59   
Preis: 500 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 2 Mar 2024, 00:00

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelschein

Angelscheine müssen vor Beginn des Angelns erworben werden und sollten beim Angeln deutlich sichtbar getragen werden.
Digitale Angelscheine müssen im Mobiltelefon vorgelegt werden.
Kinder und Jugendliche, die die Angelrute selbst halten müssen, dürfen bis einschließlich zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Gebühr angeln.

Angelsaison

Premierentag ist der erste Samstag im März. Angeln ist dann erlaubt 08.00-20.00 Uhr.
Nach dem Premierentag ist das Angeln bis zum 30. September gestattet 05.00-23.00 Uhr.
Zu anderen Jahreszeiten ist das Angeln verboten.
Im Zeitraum von der Premiere bis zum 30. April sind die folgenden Strecken ausschließlich dem Fliegenfischen vorbehalten.
- Brücke Mariefors-Bron Johansfors.
- Der Bach bei Sandbäcksmåla - Biskopsberg.
Die Fliegenfischerrouten sind auf der Karte eingezeichnet und werden vor Ort ausgeschildert.

Zulässige Quoten und Registrierung der Fänge

Von den Fischarten Lachs, Forelle, Regenbogenforelle, Hecht und Zander ist insgesamt nur der Fang von zwei (2) Fischen pro Angler und Tag gestattet. Andere Arten sind frei. Zurückgegebene Fische werden nicht gezählt.
Lachs, Forelle, Regenbogenforelle, Zander, Barsch (größer als 25 cm) und Hecht (größer als 75 cm) sollten über iFiske gemessen, gewogen und gemeldet werden.
Freigelassene Fische werden mit geschätzter Länge und geschätztem Gewicht gemeldet. Melden Sie gerne „seltsame“ Fischarten wie Stör, Vimma, Stintdorsch, Felchen und dergleichen.
Erst nach der Meldung gehört der Fang dem Fischer.

Zulässige Fangmethoden

Es ist nur das Angeln mit der Handausrüstung, d. h. Spinn-, Rollen- und Fliegenfischen, erlaubt.
Angeln darf nur in den ruhig fließenden Teilen des Flusses betrieben werden.
Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
Der Angelschein gibt dem Fischer das Recht, eine Handrute mit Leine und einen Köder zu verwenden.
Das Angeln mit der Wurfpose, der Spinnfliege oder Ähnlichem gilt nicht als Fliegenfischen.
Jerk-Fischen oder andere Angelarten mit dem Ziel, Fische von außen zu fangen, sind verboten.
Falsch geangelte Fische müssen umgehend zurückgegeben werden.

Mindestmaße

Lachs (männlich) 50 cm
Forelle (männlich) 50 cm (gilt für alle Forellen, auch stationär)
Länge 40 cm
Hecht Mindestgröße 40 cm und Höchstgröße 75 cm
Barsche über 32 cm sind geschützt und müssen wieder angesiedelt werden
Wer Fische fängt, die nicht der Norm entsprechen, muss diese sofort freilassen.
Weibliche Lachse und Forellen sind im gesamten Fischereibewirtschaftungsgebiet unabhängig von ihrer Größe geschützt.
Aale sind im gesamten Fischereibewirtschaftungsgebiet unabhängig von ihrer Größe geschützt.

Angeln ist verboten

- Lyckeby; Am Standort des Wasserwerks und am Westufer bis zu einem Punkt 10 m stromaufwärts der Lachstreppe.
- Lyckeby; Am Ostufer von 4 m stromaufwärts des Stegs am Turbinenauslass bis 10 m stromaufwärts der Dammkrone in Lyckeby.
- Lyckeåborg; von 20 m flussabwärts bis 10 m flussaufwärts der Lachstreppe in Lyckeåborg.

Darüber hinaus ist jegliches Angeln vom Boot aus verboten. Auf Privatgrundstücken am Flussufer darf ohne Zustimmung des Grundeigentümers nicht gefischt werden. Kulturflächen dürfen nicht betreten werden.
Überwachung und Überwachung der Fischerei
Unsere Fischereiinspektoren kennen sich sehr gut mit Lyckebyån und unserem guten Fischfang aus. Sprechen Sie mit ihnen.
Auf Verlangen des Vorgesetzten sind Sie als Fischer verpflichtet, auf Verlangen des Vorgesetzten Ihren Angelschein, Ihre Ausrüstung und Ihren Fang vorzuzeigen. Jugendliche müssen sich ausweisen können, wenn sie ohne Angelschein fischen.
Verstöße gegen die Regeln des Fischereimanagementverbandes können eine Kontrollgebühr nach sich ziehen.
Verstöße gegen schwedisches Recht können der Polizei gemeldet werden und somit strafrechtlich verfolgt werden.

Bestellregeln

- Bleiben Sie nicht zu lange am selben Ort, wenn mehr Fischer da sind.
- Nehmen Sie Rücksicht auf andere Angler, unabhängig von der Angelmethode.
- Waten Sie nie weiter in den Fluss als nötig. Indem Sie mitten im Fluss spazieren gehen, verscheuchen Sie die Fische sowohl für sich selbst als auch für diejenigen, die hinter Ihnen her sind.
- Das Fischereimanagementgebiet von Lyckebyån ist ein wunderbares Stück schwedische Natur mit einer außergewöhnlichen Fauna und Flora. Helfen Sie uns, dies für zukünftige Generationen zu bewahren, indem Sie unter anderem ausgediente Seile und anderen Müll mitnehmen, wenn Sie das Gelände verlassen.
- Allemansrätten ermöglicht es Ihnen, sich fast überall in der Natur aufzuhalten, solange Sie nicht stören oder zerstören. Der Fischfang hingegen fällt nicht unter das Recht der Öffentlichkeit.
- Das Geld aus dem Verkauf von Angellizenzen fließt in den Natur- und Fischereischutz. Beim Kauf sind Sie verpflichtet, die schwedischen Fischerei- und Tierschutzgesetze sowie die Regeln für das Fischereischutzgebiet einzuhalten.

Die Informationstafeln sind erhältlich unter:

- Das östliche Flussufer gegenüber dem Wasserwerk in Lyckeby.
- Westseite bei der Brücke in Augerum.
- Ostseite der Brücke bei Mariefors.

Bei Verdacht auf Wilderei wenden Sie sich an den Koordinator John Narvefors, Mobil: 0760-19 49 90

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