Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Siljan, Norra och Södra Fjärdarna, Säxen (150 kr/Stück)

ID: 3910

Dygnskort - Familj / Sollerö FVOF

Ausgestellt von Sollerö FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 150 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 18 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

BESTIMMUNGEN FÜR SOLLERÖ FVOF

Das Fischereischutzgebiet Sollerö umfasst etwa 60 Seen und Wasserläufe.
Kategorien von Fischern:

  • Miteigentümer und in der Gemeinde Sollerö registrierte Personen (Mitglieder).
  • Andere (allgemein).

Generell ist nur das Angeln mit Handgerät erlaubt. Für Siljan und Orsasjön gibt es einen speziellen Angelschein (Siljan-Karte) für Schleppnetz-, Otter- und Schleppangeln. Für alle Angelgewässer mit Ausnahme der Put-and-Take-Seen gilt ein und derselbe Angelschein.

Pute und Take

  • In Björnsjön, Umsisjön und Oxtjärn gilt ein besonderer Angelschein und maximal drei Fische pro Karte, die automatisch bei Ekorrån (Mångberg), Gesunda (Einfahrt) oder Oxtjärn eingelöst werden.
  • Das Angeln in diesen Seen ist ab dem 1. Freitag im Juni um erlaubt 20:00 Uhr bis zur Eisschmelze im nächsten Jahr. In Oxtjärn ist im Sommer nur das Angeln mit der Fliegenrute erlaubt.
  • Nur Angeln mit einer Rute / Schnur pro Fischer. Für andere Regelungen und Zeiten in Bezug auf diese Seen siehe Mittel an jedem See und Kartenautomaten.

Regeln

  • Beim Angeln mit Handgerät für Mitglieder und die breite Öffentlichkeit darf in allen Seen und Wasserläufen innerhalb des Sollerö-Fischereischutzgebiets nur eine Rute/Schnur pro Karte verwendet werden. HINWEIS! Dies gilt auch für Siljan.
  • Angelscheine müssen beim Fischen mitgeführt werden und können den Fischereiinspektoren vorgelegt werden. Die Familienkarte gilt für Ehe- oder Lebenspartner und im Haushalt lebende Kinder. Kinder unter 15 Jahren sind auf der Karte des Karteninhabers kostenlos enthalten. Dies gilt jedoch nicht für das Angeln in Umsisjön, Björnsjön, Oxtjärn und Rädsjön.

Mindestabmessungen

  • 30 cm für Edelfische gelten in allen Gewässern innerhalb des FVOF Sollerö (nicht Siljan) mit Ausnahme von Saiblingen in Rädsjön, wo 25 cm gilt. In Siljan gelten besondere Regeln. Kostbare Fische in unseren Gewässern = Forelle, Saibling, Felchen, Äsche und Regenbogenforelle.

Angelverbot

  • In Mångån (der Abschnitt unterhalb des Mångånsdammen bis Siljan) gilt ein Angelverbot. Gilt auch für das Outlet in Siljan.
  • Ganzjähriges Angelverbot in Gåstjärn. Der ganze Gåstjärn mit Fischerhütte wird an Firmen und Gruppen vermietet. Für weitere Informationen rufen Sie 0250-22555, 22671 an oder sehen Sie weitere Informationen unter dem Punkt Gåstjärn-Hyrfiske.
  • Jegliches Angeln ist vom 1. September bis Ende des Jahres in allen Fließgewässern verboten

Bootsregeln

  • Das Angeln vom Boot aus ist für die Öffentlichkeit in folgenden Gewässern erlaubt: Siljan, Säxen, Sävsjöarna, Vådsjön, Fjärdsjöarna und Mångsjön.
    (Mehrseen-Motorbootverbot). In anderen Gewässern ist das Angeln vom Boot und das Schwimmen verboten.
  • Angeln vom Boot und Rudern gilt für Mitglieder wie für die Allgemeinheit mit Zuschlägen für Sälsjöarna, Rädsjön, Långsjön, Grossjön und Grundmången (Motor darf nur in diesen Seen verwendet werden, gilt auch für Elektromotoren).

Netzfischen

  • Das Fangverbot für Mitglieder gilt in allen Gewässern des Festlandes mit Ausnahme von Säxen, Vådsjön, Fjärdsjöarna und Sävsjöarna.
  • Für die Fischotter-, Langleinen-, Angel- und Angelfischerei gelten die gleichen Vorschriften wie für die Netzfischerei.
  • Alle Fanggeräte in allen Gewässern müssen mit Namen und Adresse oder Telefonnummer gekennzeichnet sein.
  • Die Kennzeichnung muss mit zugelassenen Fahnen oder 5-Liter-Dosen an beiden Enden der Ausrüstung erfolgen.

Fliegenfischen

  • In Mångån (der Norra-Fjordabschnitt bis Mångsjön) und Oxtjärn ist nur Fliegenfischen erlaubt.

Fische unter der Mindestgröße und andere nicht zu haltende Fische werden vorsichtig mit feuchter Hand freigelassen und wieder freigelassen.

Jeder Fischer ist verpflichtet, sich für jedes Gewässer über die aktuellen Regeln zu informieren.

Seien Sie vorsichtig mit Feuer im Wald und auf dem Boden und feuern Sie nur an dafür vorgesehenen Stellen

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