Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Anjan, Gråsjön, Kallsjön m fl vatten (500 kr/Stück)

 365 Tage.
ID: 4086

Jahres-Lizenz / Anjan-Gråsjöns FVOF

Ausgestellt von Anjan-Gråsjöns FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: 500 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Strasse und Hausnummer:
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Zum Angeln benötigen Sie einen Angelschein, dieser muss beim Angeln immer mitgebracht werden. Bei Fangkontrollen ist die Fanglizenz dem Kontrolleur ohne weitere Vorladung zusammen mit einem gültigen Ausweis vorzulegen. Erleichtern Sie die Kontrolle, indem Sie die Geräte anhalten und aufnehmen.

  • Die Karte gilt nur für das Sportfischen (Handgerätfischen) mit einer Rute pro Person, mit Spinn-, Rollen-, Fliegen- oder Langrute.
  • Beim Fliegenfischen (mit einem Ball) dürfen nur drei Fliegen verwendet werden.
  • Im Winter ist beim Angeln nur eine von Hand mitgebrachte Rute erlaubt.
  • Der Angelschein ist personengebunden und darf nicht übertragen werden.
  • Der Code für den Angelschein muss beim Angeln mitgeführt werden, entweder das Handy mit der Nachricht mitnehmen oder den Angelschein auf Papier ausdrucken.
  • Das Angeln am Ein- und Auslass von Fließgewässern in einer Entfernung von 100 Metern ist nicht gestattet.
  • Die Mindestgröße für Forelle, Saibling und Äsche beträgt 20 cm.
  • Kinder und Jugendliche fischen bis zum 14. Lebensjahr in Begleitung ihrer Eltern kostenlos mit der Karte.
  • Der Fischfang muss in Maßen und unter Beachtung eines guten Fischereimanagements betrieben werden.
  • Es liegt in der Verantwortung des Fischers, sich über die aktuellen Regeln und Vorschriften zu informieren. Angeln ohne gültigen Angelschein ist nach dem Fischereigesetz (1993: 787) strafbar und wird polizeilich angezeigt.
  • Fangverbot in Baksjöbäcken und Langtjärn sowie in dem Teil des Vukumanån / Stortjärn, der zum Fischereischutzgebiet gehört, und dem Teil von Skroggfjärden, der zum Fischereischutzgebiet gehört.

Um das Wohlbefinden zu steigern, sollte auf das Wohnen am See geachtet werden und es ist selbstverständlich, dass die Grundbesitzer konsultiert werden, bevor mit dem Fischen vom Strand und Stegen begonnen wird.

Wir sollten auch bedenken, dass es kein Recht, sondern ein Privileg ist, an diesem Gewässer fischen und sich aufhalten zu dürfen und dementsprechend zu handeln.

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