Noppen für Netze und Netze müssen mit Namen und Objektbezeichnung gekennzeichnet sein.
Die Kinder und Enkel der Grundstückseigentümer (die auch selbst fischen dürfen) müssen z.B. durch Vorlage einer Jahreskarte nachweisen können, zu welchem Grundstück sie gehören.
Zur Familie zählen beispielsweise auch Geschwister und Nichten, Bonuskinder und Bonusenkel. Sie müssen jedoch auf Verlangen den Angelschein des Grundstückseigentümers vorzeigen können.
Die Gäste angeln in Begleitung des Grundstückseigentümers.
Maximal 4 Ruten pro Person.
Maximal 4 Ruten pro Boot.
Seitliche Paravan-Ausrüstung verboten.
Beim „Catch and Release“ soll der Fisch möglichst vorsichtig und dann wieder freigelassen werden
vorsichtig zurück in den See geben.