Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Stora Aspan, Lilla Aspan, Spjutsjön m fl vatten (300 kr/Stück)

 Gültig ist das Kalenderjahr, dh 01.01. bis 31.12..

Nur für Inhaber von Angelrechten mit Eigentum. Gibt auch das Recht zum Krebsfischen, siehe Vorschriften für Aspeboda FVOF.

 Diese Jahreskarte ist in Spjutsjön nicht gültig.
ID: 4170

Fiskerättsägarebevis / Aspeboda FVOF

Ausgestellt von Aspeboda FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig bis zum Ende des Jahres, 31. Dezember um 23:59 Uhr   
Preis: 300 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
 Gehen! (2024-04-26 01:15)
 (Das heutige Datum: 26 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Kataster:
 Geben Sie Ihren Namen ein, der Fischereirechte im Fischschutzgebiet von Aspeboda besitzt.
Strasse und Hausnummer:
PLZ:
Stadt:
Land:
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

ASPEBODA FVOF

Angelschein: Der Angelschein ist im gesamten Fischereischutzgebiet gültig und muss von einem Ausweis begleitet werden
beim Check-in angezeigt werden können.

Angeln: Für Angelschein / Platzkarte gilt:

Das Langustenangeln (keine Ortskarten) und das Angeln mit anderen feststehenden Geräten darf nur in den Gewässern der eigenen Parzellenart durchgeführt werden. Feste Ausrüstung umfasst Rotbraun, Netz, Marder und Langleine. Das Fischen mit Handgerät und Angelruten darf mit bestimmten Ausnahmen und Zeiten im gesamten Fischereischutzgebiet betrieben werden.

In Spjutsjön ist das Angeln, Fischotterangeln und das Angeln von einem Motorboot aus verboten, sowie ein vollständiges Angelverbot in der Zeit vom 01.10. - 31.12..

Beim Fischen mit festem Fanggerät muss das Fanggerät immer mit dem Namen des Fangrechtsinhabers gekennzeichnet sein. Im Zeitraum vom 1.9. bis 31.12. gilt ein vollständiges Fangverbot in den fließenden Gewässern des Fischereischutzgebiets, und ein vollständiges Fangverbot gilt für den unteren Teil von Ladmyrbäcken von der Straßentrommel bis zur Mündung in Holsjön und dem unteren Teil von Hedbäcken von st. Aspan bis zur Straßentrommel zwischen Skog und Heden.

Beim Edelfischen in Spjutsjön und Stugutjärn gilt nur eine Rute pro Angelschein. Die Mindestgröße für Edelfische beträgt 25 cm und maximal 4 Fische pro Karte und Tag, gilt jedoch nicht in Bächen.

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