Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Boren (250 kr/Stück)

ID: 42

Wochenkarte / Borens FVO

Ausgestellt von Borens FVO in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 7 Tagen   
Preis: 250 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

REGELN FÜR DAS KURZE FISCHEN IM MEERBOHRER

  • Tageskarten gelten nur für das Angeln und Abschleppen von Handgeräten.
  • Jahreskarte und Wochenkarte gelten auch für elektrisches Trolling, bei dem das Boot mit Elektromotor ausgeführt wird.
  • Das Schleppangeln darf nur vor dem 1. Juli und nach dem 1. Oktober stattfinden.
  • Nur 2 Ruten pro Person und maximal 4 Ruten pro Boot besitzen alle Angelscheine.
  • Alle Fischerei ist verboten.
  • Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 500 SEK wird unter Verstoß gegen Borens Regeln erhoben.
  • Die Grenze zum Trolling ist 200 m vom Land entfernt und bietet hervorragende Angelausrüstung.
  • Einschränkungen für den Fischfang. Barsch: Anwendbare maximale Größe 40 cm.
  • Hecht: Die Mindestgröße beträgt 40 cm und die maximale Größe beträgt 80 cm.
  • Nehmen Sie maximal 3 Hechte / Tag auf.
  • Fangverbot zu folgenden Zeiten: Fr. am ersten Mittwoch im August und drei Wochen im Voraus zwischen 8.00 Uhr 20:00 und 07:00.
  • Grenzen für das Fischereigebiet: Borensberg - Bach- und Kanalbrücken.
  • Motala - Die untere Schleuse am Einlass des Göta-Kanals und des Duvedalsbron im Motala-Bach.
  • Krebsfischen ist nicht enthalten.
  • Alle Karten sind persönlich und gelten für den Kartenlöser.
  • Für Kinder bis 14 Jahre kann das Angeln mit Handgeräten ohne Angelschein durchgeführt werden.
  • Respektieren Sie die Rechte und Pflichten des öffentlichen Rechts.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt am Borensee

Innerhalb des Borens FVO gültige Fanglizenzen gelten auch in den folgenden Seen des Salsterns FVO.
Salstern, Lilla Salstern, Große Linke, Birkenholz und Mosjön

In diesen Seen erfolgt die Fischerei gemäß den Fischereivorschriften, die für das Sportfischen in Salsterns FVO gelten.
Borens FVO übernimmt keine Verantwortung für Fangregeln, Überwachung oder andere Dienstleistungen innerhalb des Salsterns FVO.
Die von Salsterns FVO ausgestellte Lizenz berechtigt nicht zum Angeln in Boren.

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