Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Skagern (50 kr/Stück)

 OBS! Fisket får endast bedrivas 200 meter ut från land i hela Skagern och 100 meter ut från de större öarna Bergsholmarna, Falebuholmen och Gullön!
 Jahreskarte, 365 Tage.
Zu lösen durch Fischereirechteinhaber, die Fischerei betreiben
 Netze müssen mit Netzbojen ausgelegt werden, wobei sich die Fahnen etwa 1,5 Meter über der Wasseroberfläche befinden.
Doppelte Flagge im Westsektor und einzelne Flagge im Ostsektor. (Westsektor umfasst Norden, Ostsektor umfasst Süden)
Krebskäfige, Käfige usw. müssen über sichtbare Schwimmkörper verfügen, z.B. Kugeln.
Alle Geräte müssen mit vollständiger Objektbezeichnung und Telefonnummer gekennzeichnet sein
ID: 4246

Die Fischerei-Nachweis / Skagerns FVOF

Ausgestellt von Skagerns FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: 50 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Kataster:
Strasse und Hausnummer:
PLZ:
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Datum 20240317

Skagernds Fischereimanagementgebietsverband
www.skagern.com

Skagersee

Regeln fischen für die Öffentlichkeit

Für das Angeln mit Handgerät (Rutenfischen, Angeln, Zuhälter usw.) von einem treibenden Boot oder einem anderen schwimmenden Wasserfahrzeug aus ist ein Angelschein erforderlich.
(siehe Angelschein für die Öffentlichkeit) Angeln darf in einer Entfernung von mindestens 200 Metern vom Land im gesamten Skager und in einer Entfernung von mindestens 100 Metern von den größeren Inseln (Falebuholmen, Bergsholmarna und Gullön) betrieben werden.

Regeln für Käufer von Angellizenzen

• Mindest-/Höchstmaße des Hechts: 50/75 cm
• Gans min./max. Größe 50/70 cm
• Maximale Barschgröße 38 cm
• Pro Angelschein und Tag dürfen maximal 10 Barsche gehalten werden
• Pro Angelschein und Tag dürfen maximal 2 Hechte gehalten werden
• Pro Angelschein und Tag dürfen maximal 4 Gosars gehalten werden

Alle wieder freizusetzenden Fische müssen unabhängig vom Zustand wieder in den See zurückgebracht werden.
Wenn davon ausgegangen wird, dass der Fisch so geschädigt ist, dass er wahrscheinlich nicht überleben wird, muss er schnell getötet werden, bevor er wieder freigelassen wird.

Angelschein für die Öffentlichkeit
130 SEK für die Tageskarte (1 Tag)
450 SEK Wochenkarte (7 Tage)
950 SEK Jahreskarte (365 Tage)

Trolling mit maximal 10 Ruten in einem Boot (Boot in Bewegung) (die Person, die beim Angeln eine Rute hält, muss über einen Angelschein verfügen).
Bei Angelarten wie Spinnfischen, Angeln, Pfeifenfischen, Vertikalfischen usw. muss jede Person, die fischt, im Besitz eines Angelscheins sein.
Rudern mit Elektro- oder Verbrennungsmotor ist erlaubt.

Kostenloser Angelschein mit Handgerät für Jugendliche bis 18 Jahre.
Die gebührenfreie Angelkarte muss den anderen für den Skager geltenden Regeln entsprechen.

Der kostenlose Angelschein muss bei ifiske.se eingelöst werden.

Regeln für alle (Angelrechtsinhaber und Angelscheinkäufer)

• Alle gefangenen Forellen/Lachse müssen freigelassen werden
(gilt nicht für Inhaber von Fischereirechten, z. B. beim Netzfischen, aber hier wird der gesunde Menschenverstand angewendet)
• Gänsefangverbot vom 15. April bis 15. Juni. Dies soll den gesamten Spielzeitraum abdecken.
(kein Netzverbot und keine Wiederbesatzpflicht für Fischereirechteinhaber, hier darf aber der gesunde Menschenverstand Anwendung finden, d.h. man sollte in der Zeit auf Netzfischerei verzichten, damit sich die Gösstammen optimal vermehren)
• Jeder, der eine Angellizenz kauft, sollte seine Fänge an iFiske melden und jeder, der mit Netzen fischt, sollte seine Fänge pro Saison an skagernsfvof@gmail.com melden.
Dieser wird für jede Jahrestagung zusammengestellt.

Netzfischen oder Krebsenfischen ist für die Öffentlichkeit nicht inbegriffen, sondern dem Angelrechtsinhaber oder Pächter vorbehalten.
Für den Erwerb einer Angellizenz ist nur das Angeln mit Handausrüstung (einschließlich Schleppangeln) gestattet.

Abschluss eines Angelscheins

Der Name des Angelscheinkäufers muss auf dem Angelschein erscheinen, der dem Käufer beiliegen muss.
Als Adressangabe genügt der schwedische Wohnort oder das Land, aus dem der Käufer kommt. Dadurch soll eine Übertragung verhindert werden.
Der Käufer muss beim Kauf eines Angelscheins nicht um einen Ausweis gebeten werden, dies erfolgt durch den Fischereiinspektor bei Kontrollen am See.
Der Angelscheinkäufer entscheidet selbst, ab welchem Datum er mit dem Angeln beginnen möchte. Dieses Datum muss in der Zeile „Gültig ab...“ eingetragen werden und darf zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht offen gelassen werden.

Angelscheinverkäufer für die Öffentlichkeit:

https://www.ifiske.se/fiske-skagern.htm

Tourismusbüro Degerfors 69380 Degerfors, 0586-48160

Tourismusbüro Kristinehamn 68100 Kristinehamn, 0550-88187

ICA in der Nähe von Nybble 68192 Kristinehamn, 0550-10018

Tourismusbüro Laxå 69592 Laxå, 0584-10920 (saisonal geöffnet)

Touristenbüro Gullspång 54891 Hova, 0506-36100 (saisonal geöffnet)

Otterbergets Bad & Camp. 54891 Hova ,0506-33127 (15. April – 31. Oktober)

Skagerns Camp & Leisure 69030 Laxå, 0506-33040, (1. Mai – 30. September)

In der Nähe von Ica / Torget 69370 Åtorp, 0586-730396

Ohlsson Sune Borgnäs 54892 Hova, 0506-34040

Ica Gullspång 54730 Gullspång, 0551-20003

Svedrins Garten Rudskoga 68196 Kristinehamn, 0706333431

Ingo/Lisas Kneipe Hova 54891 Hova, 0506-35440

Regeln für Angelrechtsinhaber

Angelschein
Für Angelrechtsinhaber: 50 SEK/Jahr, am einfachsten zu kaufen unter https://www.ifiske.se/fiske-skagern.htm

Rahmenbedingungen für das Unternehmen :

a) die Satzung des Vereins und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
b) das Gesetz über Fischereischutzgebiete (LOFO 1981:533)
c) Fischereigesetz (1993:787) Abschnitt 9 Die Fischerei in einzelnen Gewässern ist Sache des Grundstückseigentümers

Inhaber von Fischereirechten sind:
Eigentümer von Grundstücken mit Fischereirecht gemäß der Fischereirechtsliste des Vereins (ursprünglich recherchiert und erstellt von der Landesvermessung).

Rechte des Fischereirechtsinhabers:

a) Kostenloses Angeln im gesamten Fischereigebiet.
b) Angeln mit Handausrüstung und Netzen/Keschern.
c) Fischen mit Krebsnetzen in einer Entfernung von mindestens 1000 Metern vom Land und 500 Metern von den größeren Inseln (Falebuholmen, Bergsholmarna und Gullön).
d) Angeln mit Handnetzen/Netzen in anderen Gewässern mit einer Entfernung von mindestens 200 Metern vom Land und 100 Metern von den größeren Inseln (Falebuholmen, Bergsholmarna und Gullön).
e) Das oben genannte Recht zum Angeln gilt für den Ehegatten/Lebenspartner und die Kinder des Fischereirechtsinhabers.
Beachten Sie, dass die Fischerei im Eigentum der Gemeinschaft, durch einen Gemeindeverband oder durch direkte Verwaltung gemäß dem Gesetz über die Verwaltung von Gemeinden erfolgen kann.

Pflichten des Fischereirechtsinhabers

a) Mitglied, das Angeln betreibt, muss eine Angellizenz ausstellen (gilt für alle Angelaktivitäten)
b) Fischerei mit Netzen, mindestens (13 Windungen = 46 mm Stange, mit Ausnahme von Wadennetzen), höchstens 120 m pro Fangrecht
c) Werkzeuge und Netze müssen deutlich mit einer individuellen Bezeichnung gekennzeichnet sein. Die Bezeichnung muss aus Name, Telefonnummer und Objektbezeichnung bestehen.
d) Netze müssen an beiden Enden des Netzes angebracht und mit einem Wimpel in sichtbarer Farbe gekennzeichnet sein. Abstand zwischen Wasseroberfläche und Wimpel mindestens 1 Meter, Doppelflagge im Westsektor, Einzelflagge im Ostsektor
e) Inhaber von Fischereirechten sind verpflichtet, auf Verlangen eines Fischereiaufsichtsbeamten einen Ausweis und Dokumente zum Nachweis des Besitzes von Fischereirechten vorzulegen

Beckenrussen:
Die Verwendung im Skager ist nicht gestattet.

Regeln für den Flusskrebsfang (vorerst gültig im Rahmen von Fischereischutzmaßnahmen)

a) Das Angeln von Flusskrebsen ist nur den Angelrechtsinhabern/Pächtern gestattet
b) Kostenlose Anzahl an Werkzeugen
c) Die Fangsaison für Krebse gilt bis auf Weiteres ganzjährig
d) Krebskäfige, die in anderen Gewässern verwendet wurden, müssen vor der Verwendung im Skager desinfiziert werden
e) Krebse dürfen nur in Angelgewässern gefischt werden, die zum eigenen Schichttyp (unverschobenes Gewässer) oder zum eigenen Grundstück (verschobenes Gewässer) gehören, oder in einer Entfernung von mindestens 1000 Metern vom Land und 500 Metern von den größeren Inseln (Falebuholmen, Bergsholmarna und Gullön).
f) Jedes Werkzeug muss mit Name, Telefonnummer und Grundstücksbezeichnung gekennzeichnet sein, auf Gliedern ausgelegte Krebsnetze müssen mit Netzen gekennzeichnet sein.
Einzelne Krebsnetze müssen deutlich gekennzeichnet sein, z.B. ein schwebender Ball in sichtbarer Farbe.

Das Fischereigebiet erstreckt sich stromabwärts des Kraftwerks in Letälven und über den gesamten Skager bis zur Brücke vor dem Kraftwerk in Gullspång.

Regeln für Vermieter von Fischereirechten
Der Mietvertrag muss unterzeichnet werden. (drei Exemplare: der Fischereirechteinhaber, der Pächter und der Fischereigebietsverband). Bei der gemeinsamen Fischerei müssen alle Miteigentümer zustimmen, dass ein Teil der Fischerei verpachtet wird.

Es gibt zwei Arten von Mietverträgen; landwirtschaftliche Pacht und kommerzielle Fischereipacht.

Landwirtschaftlicher Pachtvertrag oder kommerzieller Fischereipachtvertrag. (Fischereigesetz §16). Gewerbliche Fischereipachtverträge werden durch das Gesetz (1957:390) über Fischereipachtverträge geregelt, dessen Struktur den Bestimmungen über landwirtschaftliche Pachtverträge ähnelt. Dieses Gesetz bezieht sich nur auf Konzessionen für die gewerbliche Fischerei oder „sonstige Fischerei, die für den Lebensunterhalt des Pächters von wesentlicher Bedeutung ist“.
Bei einer landwirtschaftlichen Pacht darf der Pächter das zum Grundstück gehörende Fischereirecht nutzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Illegale oder illegale Fischerei wird der Polizei gemeldet.
Bei Verstößen gegen die örtlichen Vorschriften wird eine Kontrollgebühr erhoben.

5000 SEK
• Angeln mit Netzen, die eine festgelegte maximale Länge überschreiten.
2000 SEK
• Verstoß gegen die maximale/minimale Fischlänge. (gilt nicht für Phishing)
• Verstoß gegen die maximale Anzahl an Fischen (kann je nach Anzahl bis zu 5.000 SEK betragen) (gilt nicht für Netzfischerei)
• Verletzung von Friedenszeiten. (gilt nicht für Phishing)
• Angeln in einem Schutzgebiet
• Verwendung von unzulässigen Ködern oder Ködern oder einer unzulässigen Anzahl von Ausrüstungsgegenständen

1000 SEK
• Verstöße gegen sonstige vom Verein aufgestellte Regelungen.

Wiederholte Verstöße bedeuten eine Erhöhung der Inspektionsgebühr, maximal 5.000 SEK.
In manchen Fällen kann es zu illegalem Fischfang kommen, z.B. Verletzung der maximalen Fischanzahl.
Wenn die Entnahme größer ist als in den Regeln angegeben, verfällt der Angelschein und ist ungültig. Es handelt sich somit um illegales Angeln, da der Käufer des Angelscheins keinen Angelschein besitzt.
Die Gebühr ist innerhalb von 30 Tagen zu entrichten, danach wird die Angelegenheit dem Inkasso übergeben.

Fischereiaufsicht

Die Aufgabe des Fischereiinspektors besteht darin, Straftaten zu verhindern und zu kontrollieren
Es werden die festgelegten Angelregeln befolgt. Der Vorgesetzte trägt eine gut sichtbare Dienstkarte.

Für den Fischereiaufsichtsbeamten gelten folgende Regeln:

a) Regeln, Liste der Angellizenzverkäufer und Identifikation sind enthalten
b) Im Falle von Maßnahmen gegen illegale Fischerei, bei denen Ausrüstung beschlagnahmt wird, werden diese der Polizeibehörde in Gullspång, Mariestad, Kristinehamn, Degerfors oder übergeben Lachs. Der Vorstand ist informiert
c) Der Verkauf von Angelscheinen im Zusammenhang mit der Fischereiaufsicht auf dem See darf nicht erfolgen

Die Funktionäre des Vereins

Adresse:
Skagernas FVO
c/o Johan Andersson, Wattenberg, 547 91 Gullspång

c/o Pia Hast, Varsundet, 548 92 Hova

Bg 5510-8369

Vorgesetzte

Johan Andersson 073 3819442

Per-Erik Axelsson 070 9450681

Ingvar Andersson 073 4262003

Patrick Forsberg

Kontaktpersonen:

Johan Andersson 073 3819442

Kenneth Skoog 070 5382584

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