Angelregeln
Zum Angeln ist ein gültiger Angelschein erforderlich. Beim Angeln müssen immer der Angelschein oder der SMS-Code und der Ausweis mitgeführt und bei der Kontrolle vorgelegt werden.
Der Angelschein ist persönlich und nicht übertragbar.
Angelscheine gelten für den Lister- und Sännensee auf den in der Gebietskarte mit grünen Linien markierten Flächen, nicht jedoch für private Grundstücke oder öffentlich genutzte Badestellen. Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten wie Vogelschutzgebieten zusätzliche Einschränkungen gelten, die beachtet werden müssen.
Der Angelschein bezieht sich auf das Angeln mit Handgerät (Angelrute, Wurfrute und Pfeife) vom Ufer/Eis aus, auch das Angeln mit maximal 5 Don.
Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre angeln in Begleitung eines Familienmitglieds mit Angelschein kostenlos.
Das Angeln ist mit nur 1 Angelrute pro Person gestattet (zum Angeln insgesamt maximal 5 Angelruten).
Der Fang von Krebsen ist nicht gestattet.
Bitte beachten Sie, dass Bootsmotoren in den Seen völlig verboten sind, dies gilt auch für Elektromotoren (Länsstyrelsen Blekinge 10FS 2019:7) .
Im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln erlischt das Fischereirecht sofort.