Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Hästsjön (300 kr/Stück)

ID: 4493

Monatskarte / Hästsjöns FVOF

Ausgestellt von Hästsjöns FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 31 Tagen   
Preis: 300 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 18 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Für alle Arten des Angelns muss ein gültiger Angelschein oder der Nachweis eines erworbenen Angelscheins mitgeführt werden.

Sommerangeln

  • Das Angeln mit Handausrüstung ist das ganze Jahr über gestattet, mit Ausnahme des Monats August, in dem das Angeln nur zwischendurch gestattet ist 09.00-16.00 Uhr. Dies geschieht, um die Flusskrebsfischerei der Gewässerbesitzer nicht zu stören.
  • Motorboote sind im See mit einer Geschwindigkeit von mehr als 5 Knoten verboten. In den Vogelschutzgebieten gilt laut Beschluss der Kreisverwaltung ein Fahrverbot für Motorboote.
  • Das Schleppen hinter einem Boot darf nur per Hand (Rudern) oder mit Elektromotor erfolgen.
  • In Hästerum gibt es eine Rampe zum Beladen von Booten. Hierfür fallen keine Gebühren an.
  • Boote können in Kramsäng zum Preis von 150 SEK pro Gelegenheit gemietet werden. Ansprechpartner: Bo Thulin 076-1361627.

Winterangeln

  • Wenn sich das Eis gelegt hat, ist das Angeln mit Pimpel und Eisangelgerät gestattet.
  • Wenn Sie eine Jahreskarte gekauft haben, können Sie auch mit der Angel angeln.
  • Jugendliche unter 18 Jahren angeln kostenlos, müssen sich jedoch bei einem der Angelscheinverkäufer anmelden.
  • Halten Sie den See und seine Umgebung sauber und ordentlich, reinigen Sie die Boote nach dem Gebrauch usw., damit es allen gut geht.
  • Verstöße gegen die geltenden Regeln werden geahndet. Im Falle eines Verstoßes kann gemäß dem Gesetz (1981:533) über Fischereischutzgebiete eine Kontrollgebühr erhoben werden.
  • Angeln ohne gültigen Angelschein ist illegal und stellt einen Verstoß gegen das Fischereigesetz (1993:787) dar.
  • Fischereiinspektoren haben das Recht, die gesamte verwendete Ausrüstung zu beschlagnahmen, und das Angeln ohne Genehmigung kann zu einer Anzeige bei der Polizei führen.
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