Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Storsjön, Sölvbacka strömmar, Skärkån m fl vatten (250 kr/Stück)

ID: 4526

3-Tages-Angelkarte / Storsjö FVOF (Bergs kommun)

Ausgestellt von Storsjö FVOF (Bergs kommun) in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 3 Tagen   
Preis: 250 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.


Grundregeln für alle Gewässer: Der Fischer ist verpflichtet, die Vorschriften zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Der Angelschein ist auf Verlangen vorzulegen. Nur eine Karte und eine Angelrute pro Person und Tag. Kinder unter 16 Jahren angeln in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos.

  • Sportfischen vom eigenen Boot/Floß aus ist nur in Storsjön erlaubt.
  • Netze und Fischotterfischen sind nicht gestattet.

Mindestmaße:

  • Für Forelle, Saibling und Äsche 35 cm! Ausnahmen gibt es für Bachforellen in kleineren Bächen wie Lillån, Storån oberhalb von Ålderövallen und Bottenbäcken.

Fanggrenzen:

  • In Seen/Teichen 3 Fische/Tag pro Person. Gilt für Forellen, Saiblinge und Äschen in allen Gewässern außer Storsjön . Im Fließgewässerfensterauslauf müssen 35 cm – 45 cm und 3 Fische/Tag/Person, Forellen und Äschen unter 35 cm und über 45 cm zurückgesetzt werden.

Nur Fliegenfischen:

  • Sölvbackadammen – Björnhån, Östhenån, Skärkån – auch der Bach zwischen Ober- und Unterdalsjön, Fensterdurchlass 35 – 45 cm und 3 Schnitte/Tag und Person. Durch die Fensterentfernung müssen alle Forellen und Äschen unter 35 cm und über 45 cm zurückgesetzt werden

Angelverbot:

  • Sölvbacka-Damm – 190 m flussabwärts. Maskenfischereiverbot vom Sölvbacka-Staudamm flussabwärts bis Björnhån.
  • Freizeitfischereiverbot: 15.5. – 15.6., Harrlek in Storån und Skärkån 200 m flussabwärts der Mündung in Oshån und zwischen dem unteren und oberen Dalsjön.
  • 15.9. – 31.10. Laichen von Saiblingen in Svantjärn, Björhåbergstjärn, S:a Grävingstjärn, Västra und Mellersta Rotsjöarna, Rörtjärn, Holmtjärn.
  • 1.9. – 15.11. – Forellen laichen im fließenden Wasser und 200 m vom Ein- und Auslass entfernt. Während des Laichverbots ist in fließenden Gewässern nur das Fliegenfischen auf Äschen erlaubt.
  • Maischen verboten!
  • Angelverbot in fließenden Gewässern, wenn die Wassertemperatur +19 Grad Celsius überschreitet. Für weitere Informationen zur Situation wenden Sie sich bitte an das Angelcamp Storsjö. 0687-211 22.
  • Nur mit einer Karte pro Angler und Tag erlaubt.
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