Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Hedeviken (1500 kr/Stück)

ID: 4978

Jahres-Lizenz / Hedevikens FVOF

Ausgestellt von Hedevikens FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: 1500 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 18 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelregeln

  • Jegliches Angeln ohne gültigen Angelschein ist verboten.
  • Der Angelschein gilt für alle Gewässer. Gulbergstjärn allerdings nur im Winter, siehe weiter unter "Besondere Regeln".
  • Die Tageskarten sind ab Ausstellungsdatum gültig.
  • Jahreskarte gilt für Datum-Datum
  • Mindestmaße für Äsche, Forelle und Saibling 30 cm.
  • Maximal 3 Fische / Tag, Fangbegrenzung gilt für Forelle / Saibling / Äsche / Regenbogenforelle.
  • Es ist nur das Angeln mit der Rute erlaubt. Rutenfischen bedeutet, dass nur ein Gerät mit Schnur und Haken verwendet werden darf.
  • Kinder unter 16 Jahren fischen zusammen mit einer Begleitperson auf der Wächterkarte und Quote.
  • Auf keinen Fall dürfen lebende Fische mitgeführt und als Köder verwendet werden.
  • Maischen verboten.
  • Jegliches Angeln auf Forellen ist in der Zeit vom 1. September bis 31. Oktober in Fließgewässern sowie in Seen und Seehunden im Umkreis von 200 m von ihren jeweiligen Ein- und Auslässen verboten.
  • Jegliches Angeln auf Äsche in Fließgewässern ist im Zeitraum vom 1. April bis 31. Mai verboten.
  • Littering (zB Flossen, Dosen, Einweggrills etc.) an unseren Wasserläufen ist innerhalb des BVET verboten, Kontrollgebühren können nach LOFO 1981: 533 § 31 erhoben werden.

Sonderregeln

  • Nur Fliegenfischen; Svarttjärn, Lillströmmen (Ljusnan 600 m unterhalb von Vikarsjön, Entfernung 200 m).
  • Eisfischen ist in Svarttjärn und Gulbergstjärn vom 1. Januar bis zum 1. Sonntag nach Ostern erlaubt.
  • Angelscheine können erworben werden für; Vikarsjön, Stavsjön und Magrassen. Maximal 6 Netze, Netzdübel müssen mit Namen und Telefonnummer gekennzeichnet sein.
  • Angeln erlaubt in Ljusnan mit Seen, Vågan und Stortjärn.
  • Trolling / Otterboard ist für Vikarsjön, Stavsjön und Magrassen erlaubt.

Boot / Schwimmring

  • In folgenden Gewässern kann vom Boot aus geangelt werden: Ljusnan mit Seen, Tumsjön, Stortjärn, Vågan und Rörsjön. In Tumsjön und Rörsjön ein Verbot von 2-Takt-Bootsmotoren. In anderen Gewässern dürfen Boote nicht zum Angeln verwendet werden.
  • Schwimmen kann in anderen Gewässern (in denen Bootfahren verboten ist) gegen eine zusätzliche Tageskarte verwendet werden.

Endlich

Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Fischerei im FVOF von Hedeviken kann eine Inspektionsgebühr gemäß LOFO 1981: 533 § 31 erhoben werden. Dies gilt auch für das Littering!

  • Das BVET kann in bestimmten Gewässern auf ex. Fischfreisetzungen oder Baumverlegung.
  • Das BVET lehnt jede Verantwortung ab, das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr des Karteninhabers.

Das FVOF Hedeviken wünscht Ihnen einen guten Angelausflug!

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