Fischregeln:
Mindestmaß für Zander und Forelle: 50 cm, Lachs: 60 cm. Aal zu fischen verboten
Forellen sind zwischen dem 1. Oktober und dem 1. März geschützt
Angelscheine berechtigen zum Angeln mit Handgerät und Schleppangeln sowie zum Eisfischen mit Fanggerät.
Angelscheine dürfen nicht länger als ein Jahr gültig sein. Angeln darf nicht käuflich betrieben werden. Die Miteigentümer dürfen im Verhältnis zu ihrem Anteil in den Gewässern des Fischereischutzgebiets fischen.