Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Byskeälvens FVO Västerbottensdelen (0 kr/Stück)

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Alternativ können Sie die 8-stellige Nummer eines gültigen Produkts eingeben, das Sie bereits besitzen, um Gästkort Vecka zu kaufen. Wenn Sie noch keines haben, können Sie ein solches Produkt jetzt in den Warenkorb legen und gleichzeitig kaufen.
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Gästkort Vecka / Byskeälvens FVO (Västerbottensdelen)

Ausgestellt von Byskeälvens FVO (Västerbottensdelen) in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 7 Tagen   
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 24 Apr 2024)
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Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Für Fiskerättsägar (die Person, die Personen, die als Eigentümer der Immobilie gelten), Ehegatten und damit gleichgestellte Personen sowie zu Hause lebende Kinder und Gästekarten gelten die folgenden Regeln.

Notiz! Jedes Jahr wird viel Müll in die Natur geworfen. Angelschnüre, Plastiktüten, Bierdosen und Verpackungen bleiben Hunderte von Jahren erhalten. Sie schaden der Natur und den dort lebenden Tieren. Was machst du mit dem Müll? Werfen Sie es in die Mülltonnen eines Fischereigebiets oder nehmen Sie es mit nach Hause.

Die Gästekarte ist Bestandteil des Angelscheins. Die Gästekarte gilt mit den gleichen Rechten wie Angelberechtigte, sofern der Angelberechtigte am Fischfang des Gastes teilnimmt, d.h. nur, wenn sich der Gast in Sichtweite des Angelrechtsinhabers befindet. Ansonsten gilt die Gästekarte nur mit den gleichen Rechten und Pflichten wie für Angelscheinkäufer (siehe PN für Angelscheinkäufer). Die Gästekarte darf nicht entgeltlich vermietet, übertragen oder in die Hüttenmiete einbezogen werden. Eine Übertragung oder Untervermietung der Gästekarte durch den sie nutzenden Gast ist nicht gestattet. Für die Gästekarte gilt eine maximale Entnahme von maximal 5 Lachsen und 5 Forellen pro Jahr und Gästekarte.

Da die Hauptversammlung beschlossen hat, digitale Angelkarten auch für Inhaber von Angelrechten einzuführen, muss die Ausleihe und Aktivierung von Gästekarten über iFiske ( https://www.ifiske.se/ ) erfolgen. Dies ist (aus technischen Gründen) nur dem Inhaber des digitalen Angelscheins möglich. Die ausgeliehene Gästekarte wird dann zu einem digitalen Angelschein, der an die vom Angelrechtsinhaber benannte Person ausgestellt wird. Die Ausleihe kann nun als 24-Stunden-Karte oder maximal eine Woche am Stück erfolgen.

Lachs und Forelle
Im Zeitraum vom 1.1. – 14.9. ist das Fischen und Töten von Lachsen gestattet.
Forellen dürfen in der Zeit vom 1.1. – 14.9. und vom 1.11. – 31.12. gefischt und gefangen werden.
Mindestgröße von Lachs und Forelle 50 Zentimeter.
Im Zeitraum vom 1. August bis 14. September wird empfohlen, nur Lachse mit einer Größe von 50 bis 63 Zentimetern zu töten.
Pro Fischer und Tag ist nur 1 Lachs und 1 Forelle erlaubt. Wenn ein Lachs und eine Forelle getötet wurden, gilt für den Fänger für den Rest des Tages, also bis 00:00 Uhr, das Fang- und Freilassungsfischen.
Fanglimit von maximal 5 Lachsen und 5 Forellen pro Saison.

Äsche
Fanglimit von maximal 5 Windhunden pro Tag und Fischer. Mindestmaß 35 Zentimeter.
Die Ruhezeit für Äschen gilt im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. Mai.

Angelverbot: In Byske gilt im Juni zwischen 06:00 und 18:00 Uhr zwischen der blauen Eisenbrücke (der Brücke in die Gemeinde) und flussabwärts bis zur hölzernen Hängebrücke ein völliges Angelverbot. Im Juni ist das Angeln auf dieser Strecke nur mit Einzelhaken gestattet.

Jegliches Angeln ist in der Gegend um den permanenten Angelplatz Fällforsen auf beiden Seiten des Flusses das ganze Jahr über verboten. Dieses Gebiet erstreckt sich 50 m stromaufwärts des Wassereinlaufs und 100 m stromabwärts des Wasserabflusses zur Dauerfischerei.

Die Länge der Rute beim Spinnfliegenfischen darf 2 Meter nicht überschreiten.

Falsch gehakter Fisch muss wieder freigelassen werden. Fehlgehakt wird wie folgt interpretiert:
Ein richtig gehakter Fisch sollte im Maul gehakt werden. Der Haken sollte von innen nach außen eingehakt im Maul sitzen.
Befindet sich der Haken außerhalb des Mauls, gilt der Fisch als falsch gehakt und muss daher tot wie lebendig zurückgebracht werden.

Wir empfehlen, beim Catch & Release-Angeln immer mit widerhakenlosen Haken zu fischen, um die Wiederbesatzung zu erleichtern. Versuchen Sie immer, die Bohrzeit zu minimieren. Der Fisch kann während des Kampfes durch eine Überproduktion von Milchsäure in den Muskeln verletzt werden. Manchmal kann es vorkommen, dass man einen Fisch verliert dass man es „etwas härter“ nimmt, aber es ist noch schlimmer, wenn man versucht, einen Fisch zurückzusetzen, der nur den Bauch nach oben dreht. Gerade wenn die Wassertemperatur etwas höher ist, ist es schwierig, längere Zeit gedrillte Fische wieder freizulassen. Es liegt immer in Ihrer eigenen Verantwortung, mit dem Fisch mit größtmöglichem Respekt umzugehen.

Beim Freilassen gilt : Grundsätzlich gilt, den Fisch stets so schonend wie möglich zu behandeln. Denken Sie daran, Ihre Hände anzufeuchten, bevor Sie den Fisch berühren. Die Fische haben eine Schleimschicht, die sie vor Bakterien schützt. Wird die Schicht durch unsachgemäße Handhabung zerstört, können die Fische Infektionen ausgesetzt sein.

Ziehen Sie den Fisch niemals an Land hoch! Lösen Sie es mit einer Zange im Wasser. Wenn sich der Haken nicht lösen lässt, schneiden Sie die Klaue ab. Heben Sie den freizulassenden Fisch niemals mit gesenktem Kopf an den Kiemen oder am Schwanz an. Die Gesundheit der Fische muss immer an erster Stelle stehen. Stellen Sie sicher, dass der Fisch selbstständig im Wasser „stehen“ kann, bevor Sie ihn loslassen. Lufteinwirkung erhöht den Stress für die Fische. Ein schnelles Foto kann in der Regel gemacht werden, aber lassen Sie dies niemals auf Kosten der Gesundheit des Fisches geschehen. Ein gutes Foto, genaue Größe und Gewicht sind zweitrangig.

Wenden Sie Rotationsfischen an . Der Fischfang erfolgt nach dem „Umlaufprinzip“, also einem häufigen Wechsel des Angelplatzes. Zu Beginn des Angelns starten Sie flussaufwärts eines anderen Fischers und fischen sich selbst flussabwärts. Lassen Sie Platz für den nächsten Angler, damit jeder die Möglichkeit hat, mit dem Angeln zu beginnen.

Das Angeln von einem Boot im Fluss aus ist nur vorbehalten:
Lokale Bevölkerung entlang des Flusses, die im Fischereimanagementgebiet lebt.
Eigentümer von Ferienhäusern innerhalb der Grenzen des Fischereimanagementgebiets.
Inhaber von Fischereilizenzen und Jahreslizenzen (keine Saisonlizenzen, früher Jahreslizenzen).
Begleitpersonen von Personen, die zum Angeln vom Boot aus berechtigt sind, dürfen auch vom Boot aus angeln.

Die Release-Seen
In fischreichen Seen ist der Fischfang ganzjährig gestattet.
Es ist pro Fischer nur erlaubt, mit einer Rute gleichzeitig zu fischen, das Auslegen mehrerer Ruten ist daher verboten.
Das Angeln darf nur vom Ufer aus erfolgen, mit Ausnahme des Eisfischens.
In den Freisetzungsseen sind keine Mindestmaße vorgeschrieben.
Insgesamt werden von den Fischarten Äsche, Regenbogenforelle und Saibling höchstens 3 Fische/Tag und Fischer gehalten.

Melden Sie gefangene Fische! Vor dem Hintergrund einer vollständigen Fangstatistik ist es wichtig, dass gefangene Fische gemeldet werden, dies gilt auch für wieder freigelassene Fische. Daher gilt die Meldepflicht während der gesamten Saison innerhalb von 24 Stunden nach dem Fang von Forellen und Lachsen, die der Mindestgröße entsprechen. Die Fangmeldung muss über die Fangmeldung des Fischereimanagementgebiets auf iFiske ( https://www.ifiske.se/ ) erfolgen.

Kontrollgebühren
Wer unter Verstoß gegen die im Fischereimanagementgebiet Byskeälven geltenden Verbote oder Auflagen fischt, muss eine Kontrollgebühr entrichten.

Verstoß bezüglich 5 Lachsen/Jahr und 5 Forellen/Jahr, 5.700 SEK
Verstoß bezüglich 5 Windhunden/Tag, 5700 SEK
Verstoß gegen das Verbotsgebiet rund um die feste Fischerei in Fällfors, 5.700 SEK
Angeln im Naturschutzgebiet während der nicht erlaubten Zeit (blaue Brücke-Hängebrücke), 2850 SEK
Angeln mit etwas anderem als einem Einzelhaken auf der Strecke Blå bron-Hängbron im Monat Juni: 1.400 SEK
Tötung falsch gehakter Fische: 1.400 SEK
Mehr als 2 Meter lang beim Spinnfliegenfischen, 1400 SEK
Verstoß bezüglich 3 Fischen/Tag aus den Freilassungsseen, 5700 SEK
Angeln mit mehr als einer Handausrüstung in den Freilassungsseen, 1.400 SEK
Fangbericht nicht genehmigt, alle Felder müssen ausgefüllt werden, geschätzte Länge und/oder Gewicht müssen angegeben werden, 1.400 SEK
Fangbericht nicht eingereicht, 1.400 SEK
Gültiger Angelschein nicht mitgebracht, 630 SEK

Jeder ist verpflichtet, den Kontrolleuren bei Kontrollen einen gültigen Angelschein und einen Ausweis vorzulegen.

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