Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Grosken (60 kr/Stück)
Bestimmungen & Bedingungen Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.
Allgemeines Fangverbot und Bootsfahrverbot gilt jährlich zwischen dem 15.4. und 15.6. Störempfindlicher nistender Seevogel. Generelles Verbot der Verwendung von Bootsmotoren. Außer Elektromotor.