Allgemein:
Angeln mit Handgerät und nur einer Rute pro Person und Angelschein darf verwendet werden.
Bei allen Angelscheinen dürfen Kinder bis 15 Jahre in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der im Besitz eines gültigen Angelscheins sein muss, kostenlos fischen.
Windfluss:
Alle Angeln nach aktueller Süßwasserverordnung.
Angeln vom Boot aus ist erlaubt.
Angelsaison:
Forelle: Angelzeiten: 1.5. - 31.8. und 15.10. - 31.12. zu anderen Zeiten ist das Angeln verboten.
Lachs: Fangzeitraum: 19.6. - 31.8. sonst Fangverbot. Ev. Befreiungsangeln in der Zeit vom 1.9.-14.9. erfordert einen besonderen Befreiungsfischerschein
Äsche: Fangverbot 15.4. - 31.5
Fanglimits:
Forelle: Mindestgröße 35 cm
Maximal eine Forelle pro Fischer und Tag. Alle anderen Forellen müssen unbedingt und mit größter Sorgfalt wieder ins Wasser gesetzt werden.
Lachs: Mindestgröße 50 cm
Maximal ein Lachs pro Fischer und Tag.
Äsche: Mindestgröße 35 cm
Das Zackenbarschangeln ist auf drei Fische pro Angler und Tag begrenzt.