Die Karten sind personengebunden, gelten aber auch für Kinder unter 16 Jahren, die in Begleitung des Karteninhabers angeln.
Käufer von Angelscheinen sind verpflichtet, die für den Angelsport geltenden Regeln zu kennen.
Für das Angeln in Lalamptjärn und Pörjalamptjärn gilt ein separater Angelschein.
Der Angelschein für Pörjalamptjärn gilt auch für das Angeln in Kämelänstjärn. Pro Angelschein dürfen jedoch maximal 3 Regenbögen/Forellen gefangen werden.
Das Angeln auf Lachs und Forelle ist vom 15. September bis 14. Oktober verboten.
Während der Laichzeit im Mai ist das Angeln auf Äschen verboten.
Das Angeln mit einer handgeführten Fliegen-, Rollen-, Spinn-, Met- oder Pimpelrute ist erlaubt.
Kämelänstjärn ist dem Fliegenfischen mit der Fliegenrute vorbehalten.
Netzfischen und Otterfischen sind verboten.
Das Angeln vom Boot aus ist in Lalamptjärn und Pörjalamptjärn verboten.
Das Angeln von Schwimmringen ist in Pörjalamptjärn mittwochs und samstags erlaubt.
Beim Angeln in Lalamptjärn und Pörjalamptjärn sind das Maischen und die Verwendung synthetischer Duftköder wie Powerbait und Rum verboten.
Wenn Sie 3 Fische gefangen haben, die für Ihren Angelschein gültig sind, muss ein neuer Angelschein eingelöst werden, bevor Sie mit dem Angeln fortfahren können. Geschieht dies nicht, gilt dies als illegaler Fischfang und muss der Polizei gemeldet werden.
Mindestgröße: Lachs 50 cm.
Forelle in Mjällån und Viksjöån 35 cm.
Forelle in anderen Gewässern 25 cm.
Es fällt eine Inspektionsgebühr an
Der Fischereischutzverband von Mjällån bietet die Möglichkeit an, eine Kontrollgebühr von jedem zu erheben, der sich nicht an die vom Verband beschlossenen Fischereiregeln hält.
Bei der Erhebung einer Inspektionsgebühr wird eine einheitliche Gebühr von 500 SEK erhoben, die für alle Verstöße gegen die Vorschriften gilt.
Beachten Sie daher vor dem Angeln die aktuellen Angelregeln!