Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Hofors (150 kr/Stück)

ID: 5564

Årskort Gästårskort / Hofors FVOF

Ausgestellt von Hofors FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 365 Tagen   
Preis: 150 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemein:
Das allgemeine Kurzangeln ist in allen Seen innerhalb des Fischereimanagementgebiets gestattet, mit Ausnahme der folgenden: Långsjön,
Ormsjön, Igeltjärnen, Ankdammen in Hofors bis zur Mündung von Hammerdammen (diese Seen und
Wasserläufe erfordern separate Angellizenzen und unterliegen den örtlichen Vorschriften und Kontrollgebühren).
Angelscheine (mit Ausnahme von Gastscheinen) dürfen nicht übertragen werden. Bei Unterschreitung verfallen Angelscheine sofort
Die genannten Bedingungen wurden nicht eingehalten, ohne dass der Inhaber Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühren hat. Mit Handwerkzeugen
bezieht sich auf Ruten, also Wurfrute (z. B. Fliegen-, Rollen-, Spinnrute), Angelrute und Pimpelspö.
Kartenpreise für Seen mit allgemeinem Kartenfischen:
Tageskarte: Angeln mit maximal 2 Handgeräten und Angeln mit maximal 10 Anglern/10 Eisangelruten, alternativ Eisangelruten. Trolling und Angeln vom Boot aus erlaubt.
Jahreskarte Mini: Angeln mit maximal 1 Angelgerät vom Land oder Eis (nicht vom Boot aus).
Jahreskarte Maxi: Angeln mit max. 2 Handgeräten und Angeln mit einer der folgenden Optionen: Max. 10 Angler/Eisangeln oder: 1 Elritze oder: 1 Langleine mit 100 Haken oder: 10 Stipphaken. Mjärde, langes Seil und Stangenhaken müssen mit Name und Telefonnummer gekennzeichnet sein. Trolling und Angeln vom Boot aus erlaubt.
Gäste-Jahreskarte: Kann zusammen mit der Jahreskarte Maxi eingelöst werden. Gilt für einen Gast pro Anlass, der zusammen mit dem Inhaber der Jahreskarte angelt. Der Gast darf mit einem (1) Handgerät fischen. Für die Gästekarte gelten (benutzerunabhängig) die gleichen Fangbeschränkungen pro Tag wie für andere Angelkarten.
Kostenloses Jugendangeln:
• Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre fischen nach den Tageskartenregeln kostenlos – allerdings nur mit der Angelrute.
• Achtung: Kostenloses Angeln mit Handgerät nur für Kinder bis 15 Jahre. Das Kind muss das Angeln und den Umgang mit der Angelausrüstung selbst üben. Der Erwachsene kann beispielsweise beim Binden, Ködern und Ähnlichem helfen.
Angelwettbewerbe: Wer an Angelwettbewerben teilnimmt, löst Karten ein, die für die Art des Angelns gültig sind.

Gemeinsame Regeln (allgemeines Kartenfischen)
• Netzverbot in allen Seen.
• Krebsfischen verboten.
• Max. 3 Zander/Tag, Mindestgröße 45 cm, Höchstgröße 65 cm. Beschädigte Fische sollten nicht wieder freigelassen werden.
• Max. 3 Forellen/Tag.
• Angelverbot an der Mündung von Hyn (Montrose) bis zur Brücke über Hubobanan zwischen dem 15.9. und dem 15.11.
• Angelverbot innerhalb der Hoån-Mündung in Storgösken sowie auf dem Gelände außerhalb des Golfplatzes (innerhalb des betonnten Bereichs) von der Eisentfernung bis zum 15. Juni (Schutz des Hechtlaichgebiets).
• Verbot des Fischfangs in allen Gewässern.
• In Nottjärnen gefangene Karpfen müssen sofort freigelassen werden. Nur die Arbeitsgruppe (registriert beim Vorstand des Fischereimanagementgebiets), die das Projekt verwaltet, darf aktiv Karpfen fangen. Ansonsten ist Nottjärnen wie üblich in die Kurzfischerei des Fischereimanagementgebiets einbezogen.
Es liegt in der Verantwortung des Angelscheininhabers, dies zu tun
• Beachten Sie die aktuellen Vorschriften des Fischereiwirtschaftsgebietes.
• Respektieren Sie gekennzeichnete Geräte im Wasser.
• Stellen Sie sicher, dass der Angelplatz in einem ordentlichen und ordentlichen Zustand hinterlassen wird.
• Bringen Sie zum Angeln einen Angelschein mit und zeigen Sie diesen auf Verlangen zusammen mit einem gültigen Ausweis der Polizei oder einem Vorgesetzten vor.
• Achten Sie auf weitere Informationen und Zuschüsse, die an jedem See oder Wasserlauf vergeben werden.
Kontrollgebühren und Fischereiaufsicht
Kontrollgebühren bei Verstößen gegen die oben genannten Regeln in den für das allgemeine Kurzangeln zugelassenen Gewässern
(siehe Einleitung):
• Angeln mit Netzen, russischen Netzen oder anderen nicht zugelassenen Reusen oder Geräten – 4.000 SEK pro Netz oder Gerät.
• Angeln mit zu vielen erlaubten langen Leinen oder Netzen – 2.000 SEK pro Fanggerät
• Angeln mit zu vielen Handwerkzeugen, Angelrutenhaken oder Fischernetzen – 1.000 SEK pro Gerät, Angelrutenhaken oder Angelschnur.
• Angeln in geschützten Fischereigebieten – 2.000 SEK.
• Angeln mit nicht gekennzeichnetem Gerät, das gemäß den Regeln gekennzeichnet werden muss – 1.000 SEK pro Gerät.
• Fischerei auf mehr als die maximale Anzahl an Fischen pro Tag – 1.000 SEK pro Fisch.
• Aufnahme von Fischen, die nicht den angegebenen Längen entsprechen – 1.000 SEK pro Fisch.
• Sonstige Verstöße gegen die Fischereivorschriften – 500 SEK.
Illegale Fischerei (Wilderei)
Beschlagnahmung aller damals verwendeten Geräte sowie eines Polizeiberichts.
Fanggrenzen:
Maximal 3 Zander pro Tag – Mindestgröße 45 cm, Höchstgröße 65 cm
Maximal 3 Forellen/Tag
Weitere Regeln:
Der Angelscheininhaber darf nicht:
Fisch verkaufen
Fange mehr Fische, als sie/er aufnehmen kann
Angelschein auf jemand anderen übertragen.
Das Recht zum Fischfang erlischt sofort, wenn die oben genannten Bedingungen nicht eingehalten werden.
Ohne das Recht des Inhabers, gezahlte Gebühren zurückzufordern.
Weitere Informationen finden Sie unter Stipendien am jeweiligen See und Fluss.
Kontrollgebühren und Fischereiaufsicht
Alle Aufsichtspersonen innerhalb der Hofors FVOF (auch für gepachtete Gewässer) werden vom Hofors FVOF-Vorstand ernannt.
Kontrollgebühren im Falle eines Verstoßes gegen die FVO-Regeln von Hofor (gilt nicht in lizenzierten Angelgewässern, in denen separate Angellizenzen erforderlich sind).
Unerlaubter Fischfang mit russischen Netzen oder Reusen – 4.000 SEK
Angeln in geschützten Fischereigebieten – 2.000 SEK
Angeln mit nicht gekennzeichneter Ausrüstung, die gemäß den Regeln kennzeichnungspflichtig ist – 1.000 SEK
Angeln mit anderer, nicht zugelassener Ausrüstung oder zu viel Ausrüstung – 1.000 SEK
Angeln nach Erreichen der maximalen Fischzahl – 1.000 SEK
Aufnahme von Fischen, die nicht den angegebenen Längen entsprechen – 1.000 SEK
Sonstige Verstöße gegen die Fischereivorschriften – 500 SEK
Illegale Fischerei (Wilderei) – Beschlagnahmung der gesamten damals verwendeten Ausrüstung und Polizeibericht.
Gepachtete Angelgewässer sind derzeit Hubo-Långsjön Lissjön Ormsjön Lisstjärn und Igeltjärnen.
Hofors FVOF überträgt das Recht, sowohl Kontrollgebühren als auch Angelregeln für lizenzierte Gewässer festzulegen, an den Verein, das Unternehmen oder die Einzelperson, die das Angelrecht besitzt und für den Verkauf und die Überwachung der Angellizenzen in diesen Gewässern verantwortlich ist. Der Inhaber des Fischereirechts muss selbst für die Information über die Fischereiregeln in den gewährten Gewässern verantwortlich sein. Kontrollgebühren für lizenzierte Gewässer gehen zu Lasten des jeweiligen Fischereirechtsinhabers.

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