Allgemein:
Beim Fischereitreffen 2022 verabschiedete Fischereiregeln: (gültig bis auf weiteres)
Generell verboten:
schwimmende Netze verwenden.
Friedenszeit bei Gös 15.5. - 15.6
Allgemeines Internetverbot 15.5. - 15.6.,
gilt für das gesamte Fischereibewirtschaftungsgebiet.
Beim Angeln ist ein gültiger Fischereischein mitzuführen und auf Verlangen dem Betreuer/Vorstandsmitglied vorzuzeigen.
Angelschein/City Card:
Ortsbokort = Gilt für die in der Postleitzahl 686 der Gemeinde Sunne registrierten Personen.
Berechtigt den Besitzer, mit allen legalen Fanggeräten für heimische Zwecke zu fischen
3 Stück Fixed Gear (Netze, Netze, Netze, etc.)
Max. 90 m netto.
Ortsfeste Geräte müssen angeseilt und mit Name, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers gekennzeichnet sein.
Das Fischen mit Netzen ist in der gesamten Meerenge zwischen Lerans Såg und den letzten Fairway-Bojen des Bootsclubs im Norden sowie innerhalb von 200 m von Flussmündungen generell verboten.
Ein Fischereischein berechtigt zum Handgerätefischen im gesamten Gebiet.
Jugendliche unter 17 Jahren, Behinderte und deren Begleitpersonen sowie Lehrer/Schulklassen benötigen keinen Fischereischein
Die Trolling-Karte berechtigt den Inhaber zum Schleppangeln innerhalb des Gebiets mit maximal 8 Ruten/Boot.
Allerdings muss jeder im Boot einen gültigen Angelschein haben.
Ein Fischereischein berechtigt zum Handgerätefischen im gesamten Gebiet.
Fanglimits:
Die Mindestgröße für Lachs, Bachforelle und Äsche beträgt 40 cm
Andere Regeln:
Bitte beachten Sie, dass ein Angelschein nicht zum Flusskrebsangeln berechtigt.