Kinder bis 18 Jahre angeln in Begleitung einer Aufsichtsperson kostenlos.
Das Angeln vom Boot aus ist nicht gestattet.
Das Angeln mit Maske ist in fließenden Gewässern während der eisfreien Zeit nicht erlaubt.
Die Überwachung des Fischfangs erfolgt durch vom Kreisvorstand ernannte Fischereiinspektoren.
Angelsaison:
VOLLSTÄNDIGES VERBOT 15. SEPT. - 14. OKT
Lachs:
Verbot 1. Sept. - 31. Dez.
Nur Handwerkzeuge.
Mindestgröße 50 cm.
Max. 1 Lachs pro Fischer und Tag.
Forelle:
Verbot 1. Sept.-14. Okt.
Nur Handwerkzeuge.
Fensterauslass 30-45 cm.
Max. 1 Forelle pro Angler und Tag.
Äsche:
Verbot 15. April - 31. Mai
Mindestgröße 35 cm.
Max. 5 Windhunde pro Fischer und Tag.