Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Digerlemmarnas (220 kr/Stück)

 Max. ZEHN Edelfische – pro Tag und Angelschein.
ID: 5640

Dygnskort Familj / Digerlemmarnas FVOF

Ausgestellt von Digerlemmarnas FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 220 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemein:
Max. EINE Rute pro Angelschein (mit Aufsicht).

Methoden:
Nur eine Rute pro Angler und maximal 3 Haken am Riff aus der Hand mitgebracht.
Lebendköder aus anderen Seen, Lachsrogen oder ähnliches, z.B. PowerBait, darf nicht verwendet werden.
JEGLICHE Nutzung des Fischraums zum Anlocken oder Fangen von Fischen in den Gewässern des Vereins ist verboten, dies ist auch in der Fischereicharta des Kreises geregelt. (Aufgrund der Ansteckungsgefahr)
ALLE Arten des Maischens, d.h. das Auslegen von Mais, Maden, Würmern, Käse oder anderen Stoffen, sind in den Fischgewässern des Vereins verboten.
JEGLICHE Verwendung von lebenden oder toten Fischen als Köder in den Angelgewässern der Association.
Boote und Schwimmringe sind nur in Lilldigerlemmen und Stordigerlemmen zugelassen.

Fanglimits:
Max. FÜNF Edelfische - pro Tag und Angelschein.

Andere Regeln:
Seien Sie vorsichtig mit dem Feuer in Windschutzscheiben und anderen Orten! Schön, alles ordentlich vorzufinden!
Mitgebrachte Dosen und andere Sachen nehmen Sie zurück!
Die Fisheries Conservation Area Association haftet nicht für Schäden, die Gäste am Eigentum anderer Personen verursachen.
- Fehler und Schäden melden!

SCHECKGEBÜHR:
Der Verband kann jedem, der gegen die oben genannten Regeln verstößt, eine zusätzliche Zahlung von bis zu 10 % des Preisgrundbetrags (der für 2015 44.500 SEK beträgt) auferlegen.

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