Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Nyköpingsån (795 kr/Stück)

 Gültig vom 1.1.–14.9.
ID: 5748

Säsongskort zon 1, 2 och 4 / Nyköpingsån (Sportfiskarna Nyköping)

Ausgestellt von Nyköpingsån (Sportfiskarna Nyköping) in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig 1/ Januar 00:00 zu 14/ September 23:59   
Preis: 795 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 1 Jan 2024, 00:00

 (Das heutige Datum: 23 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelsaison

  • Die Karte berechtigt Sie zum Angeln in den Zonen 1, 2 und 4 (Zoneneinteilung siehe Karte) zwischen dem 1.1. und dem 14.9.
  • Für die Zonen 2 und 4 gilt vom 15. September bis 31. Dezember ein vollständiges Fangverbot.
  • Der Lachs- und Forellenfang ist in Zone 1 vom 15. September bis 31. Dezember verboten.
  • Für den Zeitraum vom 15. September bis 14. Oktober wird jährlich eine Ausnahmegenehmigung für die Fischerei beantragt. Informationen werden nach einer Entscheidung des Bezirksvorstands weitergegeben. Etwaige Ausnahmeregelungen für das Angeln sind in der Saisonkarte nicht enthalten.
  • Zwischen 02:00 und 05:00 Uhr gilt ein Angelverbot.

Allgemeine Regeln

  • Der Angelschein muss beim Angeln immer mitgeführt werden und auf Verlangen dem Fischereiaufsichtsbeamten oder der Polizei vorgelegt werden.
  • Bei der Kontrolle müssen Sie Ihre Identität nachweisen können.
  • Den Vorschriften und Aufforderungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten.
  • Fischern, die gegen die Vorschriften verstoßen, kann das Fischfangrecht entzogen und bei grobem Fehlverhalten strafrechtlich verfolgt werden.
  • Der Fischer ist verpflichtet, über alle Regeländerungen und Aktualisierungen der Fischerei auf dem Laufenden zu bleiben. Alle Informationen gibt es hier bei iFiske.
  • Das Angeln von Brücken aus ist verboten.
  • Hakenhaken ist nicht erlaubt.
  • Jerk-Angeln ist verboten.
  • Verfälschte Fische müssen sofort freigelassen werden.
  • Das Angeln von Krebsen ist nicht gestattet.
  • Ein Wurf nach oben ist nicht zulässig.
  • Beim Fliegenfischen muss die Rute mindestens 1,5 m lang sein.
  • Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
  • Das Angeln vom Boot aus ist in den Zonen 2, 3A, 3B und 4 verboten. Das Angeln von einem kleineren Boot, Ponton oder Kanu aus ist in Zone 1 erlaubt. Es sind nur Elektromotoren erlaubt.
  • Ein Erwachsener kann in Begleitung eines Kindes/Jugendlichen (bis 19 Jahre), der über einen kostenlosen Angelschein verfügt, in den Zonen 1, 2 und 4 kostenlos mit dem Topknoten angeln.
  • Netze und andere Massenfanggeräte, sowohl stationäre als auch mobile, sind verboten.
  • Für alle Lachse und Meerforellen gelten Meldepflichten. Die Meldung erfolgt hier bei iFiske. Wird der Forellen-/Lachsfang nicht gemeldet, kann dies zum Entzug der Angellizenz führen. Bitte melden Sie auch Ihre anderen Fänge.

Bebauungsvorschriften

Zone 1, 2 und 4

Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln gelten folgende Regeln:

  • Das Angeln mit zwei Ruten ist sowohl beim Posen- als auch beim Grundangeln erlaubt (Anwesenheit des Fischers erforderlich), ansonsten gilt das Angeln mit einer Rute aus der Hand.

Fang- und Messbeschränkungen

Größenbeschränkung

  • Mindestlachsgröße: 60 cm
  • Mindestgröße der Forelle: 50 cm
  • Fangfensterhecht und Hecht: 50–75 cm
  • Maximale Sitzstangengröße: 35 cm
  • Fische unterhalb oder oberhalb der Mindest- bzw. Höchstgröße müssen unverzüglich wieder freigelassen werden

Fangbeschränkung

  • Mit Ausnahme der unten aufgeführten Arten dürfen insgesamt 10 Fische gehalten werden
  • Meerforelle/Lachs: 1 pro Tag
  • Gans/Hecht: 1 pro Tag
  • Barsch: 5 pro Tag
  • Pro Jahr und Jahreskarte dürfen maximal fünf Meerforellen/Lachs gehalten werden.
  • Bei Wassertemperaturen über 18 Grad raten wir vom C&R von Meerforellen/Lachs ab.
  • Wir raten davon ab, Meerforellen/Lachs im Januar und Februar zu halten, da es sich hierbei selten um gute Speisefische handelt.

Regeln des Wohlbefindens

  • Respektieren Sie andere Fischer und Menschen, die sich im Fluss bewegen.
  • Müll, Seile und sonstiger Müll dürfen nicht zurückgelassen werden.
  • Was Sie zum Fluss mitnehmen können, können Sie auch mit nach Hause nehmen. Darüber hinaus stehen entlang des Flusses zahlreiche Mülleimer zur Verfügung.
  • Teile der Zone 1 fallen unter das Naturschutzgebiet Hållet-Marieberg-Stenbro. Beachten und befolgen Sie die besonderen Vorschriften für die Region. Weitere Informationen finden Sie hier.
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