Der Fischereischein ist personengebunden und nicht übertragbar.
Angeln mit Handgerät und nur einer Rute pro Person und Angelschein darf verwendet werden.
Bei allen Fischereischeinen dürfen Kinder bis 16 Jahre in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der natürlich einen gültigen Fischereischein besitzen muss, kostenlos angeln.
Alle Angeln nach aktueller Süßwasserverordnung.