In Fließgewässern ist zwischen Mai und Juli nur Angeln und Fliegenfischen erlaubt.
Angelverbot zwischen August und September in Fließgewässern.
Das gesamte Gebiet ist zum Angeln mit Sportfischerausrüstung zugelassen.
In Björnsjön und Ödstjärn ist nur das Angeln von Land und Eis erlaubt
Mindestmaße: Meerforelle: 35 cm.